Brief an Bundeskanzlerin:
OB und Landrat fordern Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes
Rhein-Sieg-Kreis/Bonn. In der Berlin-Bonn-Diskussion haben sich Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. „Bitte sorgen Sie dafür, dass weitere Umzugsdebatten gestoppt werden und das Berlin/Bonn-Gesetz nicht weiter ausgehöhlt wird“, so ihre eindeutige Forderung an die Kanzlerin.
Oberbürgermeister und Landrat betonen, Deutschland lebe als föderativer Bundesstaat vom Wettbewerb seiner Regionen. Es liege nicht im gesamtstaatlichen Interesse, wenn sich die Berliner Sogwirkung noch weiter verstärke. „Die Aufteilung der Bundesregierung auf zwei Standorte hat sich eingespielt und funktioniert“, machen Sridharan und Schuster deutlich. Sie stützen sich auf den Teilungskostenbericht 2015, der mit 7,47 Millionen Euro einen neuen Tiefstand erreicht hat. „Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Komplettumzug mit sich bringen würde – vor allem auch dann nicht, wenn man beachtet, dass mit einem weiteren Umzug auch ein weiterer Bonn-Ausgleich verbunden wäre."
Darüber hinaus müsste der Bund einen zweiten Strukturwandel für die Region Bonn erarbeiten, da der bisherige auf dem Verbleib der Mehrzahl der Arbeitsplätze der Bundesregierung aufgebaut wurde und nach wie vor vom Verbleib der Bundesregierung in Bonn abhängig sei. Sridharan und Schuster: „Bei einem Komplettumzug der Ministerin nach Berlin muss damit gerechnet werden, dass in der Region insgesamt 27.000 Arbeitsplätze verloren gehen.“ All dies könne nicht im Interesse der Bundesregierung sein.
OB und Landrat verweisen auf das Berlin/Bonn-Gesetz, das klar den Verbleib von Ministerien, eine dauerhafte und faire Arbeitsteilung sowie den Erhalt und die Förderung der dazugehörigen Politikbereiche in Bonn festschreibe: Die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn, das seine Funktion als die deutsche UN-Stadt zu einer Erfolgsgeschichte geführt habe, sei im Berlin/Bonn-Gesetz auf Dauer angelegt. Sridharan und Schuster: „Es gibt dafür kein Verfallsdatum. Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
