Politik | 25.05.2021

SPD-Fraktion Swisttal

OGS-Rechtsanspruch bei Schulinvestitionen einplanen

Gemeinde Swisttal. Um die Voraussetzungen für den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu schaffen, hat die SPD-Fraktion für die nächste Sitzung des Schulausschusses beantragt, den diesbezüglich zu erwartenden Bedarf zu ermitteln, ggf. kurzfristig erforderliche Vorschläge für die bereits beschlossenen Schulneubauten und -umbauten zu erarbeiten und spätestens im September eine umfassende Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen vorzulegen.

Gemäß Kabinettsbeschluss vom 5. Mai sollen ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung mit einem Umfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen.

Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten.

Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur.

Auch an den laufenden Kosten will sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Joachim Euler; erläuterte hierzu: „Wenngleich das Gesetzgebungsverfahren und die Zustimmung der Länder noch ausstehen, sollte angesichts der anstehenden Großprojekte im Swisttaler Bildungsbereich kurzfristig eine Bewertung erfolgen, welche Konsequenzen sich aus der Umsetzung des jetzigen Kabinettsbeschlusses für Swisttal ergeben.

Für die kurzfristig in die Realisierung übergehenden Schulneu- und -umbauten in Swisttal ist zu prüfen, ob Planungen ggf. geändert oder ergänzt werden müssen, um so sicherzustellen, dass die in fünf Jahren anstehenden Forderungen erfüllt werden können.“ Zumindest sollten die Planungsvoraussetzungen soweit erfüllt werden (z.B. ausreichend Raum für Erweiterungen, mögliche Anschluss-/Verbindungsplanung zu dann vorhandener Infrastruktur, u.ä.), dass eine rechtzeitige Realisierung möglich ist, wenn die Zuschüsse erfolgen können.

Der schulpolitische Sprecher, Wilfried Bialik, ergänzte. „Der Rechtsanspruch wird helfen auch schon jetzt bestehende Versorgungslücken zu schließen.

Insbesondere auch für den Grundschulstandort Buschhoven, wo es deutlich mehr Bedarf als OGS-Plätze gibt, ist frühzeitig zu prüfen, ob und welche zukunftsweisenden Neu-/Umbauten erforderlich sind. Die Doppelnutzung von Räumen durch Grundschule und OGS sollte dabei vermieden werden.“

Pressemitteilung der

SPD-FraktionSwisttal

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