SPD Ortsverein Ehrenbreitstein
Oberbürgermeister und Verwaltung sehen keine Gefährdung der Infrastruktur durch den Standort des Geldautomaten am Kapuzinerplatz
Ehrenbreitstein. Einige besorgte Bürger hatten an SPD Ratsmitglied Marion Mühlbauer die Frage gestellt, ob der geplante und mehrheitlich beschlossene Standort des Sparkassengeldautomaten in Ehrenbreitstein am Kapuzinerplatz an dieser Stelle genehmigungsfähig gewesen sei?
Als Begründung wurde die Nähe zur B42, der Koveb Bushaltestelle, der Trafostation und dem Pumpwerk Ehrenbreitstein angeführt. Bei einer Sprengung des Gelautomaten könnte die B42, das Pumpwerk und andere Gewerke in Mitleidenschaft gezogen und die vorhandene Infrastruktur beschädigt werden. Viele Bilder in der Presse und im Fernsehen haben gewaltige Schäden bei Automatensprengungen gezeigt.
Um den Bürgern eine entsprechende Antwort geben zu können, hat Ratsmitglied Mühlbauer am 08.03.2023 eine kleine Anfrage nach §18 GO zum Geldautomaten der Sparkasse Koblenz am Standort Kapuzinerplatz an den Oberbürgermeister gestellt und Anfang Mai eine Antwort erhalten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mühlbauer,
die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage bitte ich zu entschuldigen, jedoch waren mehrere Fachämter zu beteiligen. Die technischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren gehen bezüglich der Lastannahmen nicht auf außergewöhnliche Schadensereignisse wie Sprengstoffanschläge oder Sprengversuche ein, da das nicht den üblichen verkehrssicheren Gebrauch von baulichen Anlagen beinhaltet. Ebenso wenig können eventuelle Gasexplosionen oder sonstige Schadensereignisse an/in Gebäuden berücksichtigt werden. Ansonsten dürften im Siedlungsgebiet nur noch Burgen, Festungen und Hochbunker gebaut werden. Die Gefahrenabwehr obliegt zum einen der Eigentümerin (Sparkasse), die für die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen am Gerät Sorge zu tragen hat; zum anderen dürfte die benachbarte Pumpwerkinfrastruktur so konstruiert sein, dass zumindest Anpralldruck durch von außen einwirkenden Unfällen und Schadensereignissen nicht zu einem Sofortausfall führen. Das verbleibende Restrisiko bei Sprengungen in der Nachbarschaft ist ein zu vernachlässigender Schadensextremfall, der nicht dazu führen kann, dass im Umfeld von solcher Infrastruktur keine Geldausgabeautomaten oder Sonstigen Anlagen positioniert werden dürfen.“
Der SPD-Ortsverein Ehrenbreitstein nimmt die Antwort der Verwaltung zu Kenntnis und hofft im Hinblick auf die vielen bevorstehenden Einschränkungen durch den Bau der Pfaffendorfer Brücke, dass es zu keiner Sprengung kommt und die B42, das Pumpwerk und die Trafostation beschädigt werden. Pressemitteilung des
SPD Ortsverein Ehrenbreitstein
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