CDU-Stadtratsfraktion begrüßt Änderung, kritisiert aber fehlende Finanzausstattung
ÖPNV wird Pflichtaufgabe
Koblenz. Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen, das die Organisationsstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutlich verändern wird. Unter anderem sieht es vor, dass der ÖPNV zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Verwaltung wird. Obwohl dies eine langjährige Forderung der rheinland-pfälzischen Kommunen ist, hält sich die Freude über den Entwurf in Grenzen - so auch bei der Koblenzer CDU-Stadtratsfraktion.
„Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Aufwertung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Biebricher. „Schließlich haben wir dies seit langer Zeit gefordert und auch im Koblenzer Stadtrat eine entsprechende Resolution eingebracht. Unser Ziel war seit Langem, den ÖPNV attraktiver zu machen: die Streckennetze auszubauen, Taktungen zu erhöhen, die Fahrpreise für die Kunden zu verringern und auf Busse mit klimafreundlichen Antrieben umzurüsten. Hierfür nimmt die Stadt in den nächsten Jahren sehr viel Geld in die Hand.“
Da es sich beim ÖPNV in Rheinland-Pfalz bisher allerdings um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen gehandelt habe, bestand immer die Gefahr, dass die Kommunalaufsicht den verschuldeten Städten und Gemeinden einen Strich durch die Rechnung machen und genau wie bei anderen freiwilligen Leistungen den Rotstift ansetzen konnte. Dies bestätigt Fraktionsvorsitzende Anne Schumann-Dreyer: „Unter solchen Umständen ist es natürlich schwer, einen attraktiven ÖPNV auf die Beine zu stellen. Wir sehen dies ja aktuell wieder. Mitten in der Coronakrise fordert die Aufsichtsbehörde des Landes uns auf, bei Vereinen und Institutionen aus Sport, Sozialem, Kultur und anderen Bereichen 4,1 Millionen Euro einzusparen. So etwas darf beim ÖPNV zukünftig nicht auch noch passieren. Deshalb ist die Änderung wichtig.“
Doch die Freude über den Wechsel zur Pflichtaufgabe, so Andreas Biebricher, sei schnell Ernüchterung gewichen, als man die Aussagen des Ministeriums zur Ausgestaltung erfahren habe. Besonders, dass das Nahverkehrsgesetz die Finanzierungsvolumina nicht ändere.
„Seitens der Landesregierung ist keine Rede von zusätzlicher finanzieller Unterstützung, um den ÖPNV attraktiver zu gestalten oder klimapolitische Akzente zu setzen. Auch gibt es keine qualitätssteuernden Aussagen, wie der ÖPNV entwickelt werden soll.
Unsere Erwartungen an das neue Nahverkehrsgesetz waren ganz andere. Wenn wir einen zukunftsfähigen und ökologisch nachhaltigen ÖPNV schaffen wollen, müssen die angestrebten Verbesserungen viel schneller umgesetzt und mit starken Finanzen unterstützt werden!“, beklagt Biebricher. Unberücksichtigt, so der verkehrspolitische Sprecher, bleibe auch, dass die Kommunen in den nächsten Monaten vor ungeahnten, riesigen Herausforderungen beim ÖPNV stünden. Im ÖPNV gebe es erhebliche finanzielle Einbrüche aufgrund der Corona-Krise. Das Verkehrsangebot werde derzeit trotz reduzierter Fahrgastzahlen voll hochgefahren, um den Fahrgästen möglichst viel Abstand und Sicherheit zu bieten. Das bringe der Stadt Koblenz enorme finanzielle Einbußen. Hinzu komme, dass noch niemand wisse, wie sich das ÖPNV-Nutzerverhalten langfristig durch die Pandemie verändere. Deshalb seien spürbare finanzielle Hilfen für die Kommunen unabdingbar.
Auch der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Otto, ist skeptisch und sieht den Gesetzentwurf als „Kuckucksei“ an: „Die Stadt Koblenz hat in den nächsten zehn Jahren dreistellige Millionenbeträge für den ÖPNV aufzuwenden. Ohne eine ausreichende Unterstützung durch das Land ist ein nachhaltiger ÖPNV für Koblenz nicht umsetzbar. Eine Landesregierung, die sich eine Harmonisierung von Ökologie und Ökonomie auf die Fahnen geschrieben hat, muss hier ein Zeichen setzen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man eine lästige Forderung der Kommunen erfüllt hat und vergisst dabei die damit verbundene finanzielle Ausstattung.“
Pressemitteilung der
CDU-Stadtratsfraktion
