Politik | 03.02.2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Ortsgemeinde Girod

Ortsbürgermeister und Beigeordnete entlastet

Einsichtnahme vom 10. bis 18. Februar in der Verbandsgemeindeverwaltung

Girod. Der Rat der Ortsgemeinde Girod hat in seiner Sitzung am 28. Januar gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 festgestellt sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Girod über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Girod und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 10. bis 18. Februar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern - (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Hans-Jürgen Herbst,

Ortsbürgermeister

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