Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. - Kreisgruppe Neuwied
Plakate ab dem 16. Januar erlaubt
Einheitliches Vorgehen in allen sieben Verbandsgemeinden und in der Stadt
Kreis Neuwied. Am Sonntag, den 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz statt. Regelmäßig wird den Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelkandidaten von den Kommunen als zuständigen Straßenverkehrsbehörden gestattet, in einem Zeitraum von sechs bis vier Wochen vor dem Wahltag ihre Wahlplakatierungen aufzuhängen. Die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden liegt in ihrem Ermessen. Auf Anregung der Verbandsgemeinden Rengsdorf – Waldbreitbach und Dierdorf haben sich nun aber alle sieben Verbandsgemeinden im Kreis Neuwied und die Stadt Neuwied auf einen kreisweit einheitlichen Tag einigen können. Aufgrund des aktuell bestehenden Infektionsgeschehens werden sich die bisher üblichen Möglichkeiten der Wahlvorschlagsträger, ihre jeweiligen Programme in Veranstaltungen, durch Informationsstände o.ä. in die politische Willensbildung einzubringen, deutlich reduzieren. Auch ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Briefwähler steigen wird. Aus diesen Gründen haben sich die hauptamtlichen Bürgermeister im Kreis Neuwied darauf verständigt, Wahlplakatierungen früher als vier bis sechs Wochen vor dem Wahltermin zu erlauben.
Konkret soll es den Wahlvorschlagsträgern in allen Kommunen im Kreis Neuwied einheitlich möglich sein, bereits ab dem 16. Januar 2021 – und somit bereits acht Wochen vor der Landtagswahl – mit der Wahlwerbung / Plakatierung zu beginnen. Eine Verlängerung des regelmäßigen Zeitraums der Wahlwerbung wurde von den hauptamtlichen Bürgermeistern unisono als zweckmäßig erachtet, damit die Bürger*innen in diesem Zeitraum ausreichend Möglichkeit haben, um sich eine eigene und begründete politische Meinung für die Wahlentscheidung zu bilden. „Ich freue mich, dass hier eine einheitliche Lösung im Kreis Neuwied gefunden wurde“, so der Unkeler Bürgermeister Karsten Fehr als Vorsitzender der GStB Kreisgruppe Neuwied. „Dies ist ein weiteres Zeichen der guten kommunalen Zusammenarbeit zum Wohle unserer Bürger*innen und auch der Wahlvorschlagsträger, die sich nicht nach unterschiedlichen Startterminen für die „heiße“ Wahlkampfphase richten müssen“. Allerdings müssen selbstverständlich weiterhin die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden eingereicht werden. Schließlich haben die Antragsteller auch keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine Erteilung der Erlaubnis, sondern nur auf Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung. Diese hat weiterhin alle üblichen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte weiterhin uneingeschränkt zu prüfen.
Schließlich weist Fehr darauf hin, dass derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei der Landtagswahl am 14. März 2021 die Durchführung der Urnenwahl in den Wahllokalen infolge der COVID-19-Pandemie nicht möglich sein wird. Daher wurden nun in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im rheinland-pfälzischen Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die Möglichkeit einer Stimmabgabe im Wege einer ausschließlichen Briefwahl geschaffen. „Zwar kann die Anordnung einer solchen ausschließlichen Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen nur unter engen Tatbestandsvoraussetzungen angeordnet werden. Ich hoffe jedoch, dass der Landeswahlleiter dann von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen wird. Da diese Entscheidung 45 Tage vor dem Wahltag getroffen werden kann, ist das Vorziehen der Möglichkeit der Wahlwerbung ebenfalls sinnvoll“, so Fehr abschließend.
Pressemitteilung:
Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz e.V.
Kreisgruppe Neuwied