Politik | 04.11.2014

Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, 18. November, in Rheinbach

Planungsabsichten für die Windenergienutzung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 65 „Bremeltal“ steht an

Rheinbach. Die Städte Rheinbach und Meckenheim überplanen zurzeit ihre Flächen für die Windenergienutzung. Sowohl in Rheinbach als auch in Meckenheim sind aktuelle Entwicklungen und politische Zielvorgaben Anlass, die Feinsteuerung von Windenergieanlagen in den Gebieten der jeweiligen Bebauungspläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu überarbeiten, auf aktuelle technische, planerische und rechtliche Rahmenbedingungen einzugehen und die Windenergienutzungen in den Bebauungsplangebieten nachhaltig und zukunftsfähig auszugestalten. Hierbei wird großen Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten umfassend zu informieren und frühzeitig mit der Bürgerschaft in den Dialog zu treten. Aus diesem Grunde sind im Zuge der Bauleitplanverfahren zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Städten vorgesehen. Zur Bürgerinformationsveranstaltung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 65 „Bremeltal“ lädt die Stadt Rheinbach alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 18. November, um 18.30 Uhr in die Stadthalle Rheinbach, Villeneuver Straße 5, ein.

Planauslegung bis 4. Dezember

Neben einer umfassenden Information der Teilnehmer zur Rheinbacher Planung ist es Ziel der Veranstaltung einen Austausch zwischen der Bürgerschaft und den für die Erarbeitung des Bebauungsplanes zuständigen Planern und sonstigen Experten zu ermöglichen. Vorab besteht die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, sich über den Inhalt und Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 65 „Bremeltal“ zu informieren. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.stadt-rheinbach.de zum Download bereit. Ferner haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planvarianten zum Vorentwurf der Neuaufstellung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch während der Dienststunden bis 4. Dezember im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 62.2 Planung und Umwelt, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 1. Obergeschoss (Altbau) einzusehen und ggf. zur Planung Anregungen vorzubringen oder zur Niederschrift zu äußern.

Zur besseren Planbarkeit der Bürgerinformationsveranstaltung wird um Anmeldung bis 12. November bei der Stadtverwaltung Rheinbach, Herr Ptok, Tel. (0 22 26) 91 73 05, Mail: helge.ptok@stadt-rheinbach.de gebeten.

Pressemitteilung

der Stadt Rheinbach

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