Politik | 24.07.2013

Rhein-Sieg-Kreis erweitert Geschwindigkeitsüberwachung

Prävention statt Reaktion

Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Rhein-Sieg-Kreis. Ab sofort wird das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises Geschwindigkeitskontrollen auch an Orten und Strecken im Rhein-Sieg-Kreis durchführen, die bisher nicht im Fokus der Geschwindigkeitsüberwachung standen. Hierzu gehören beispielsweise Baustellenabschnitte, Tempo-30-Zonen oder Stellen, wo überdurchschnittlich häufig ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt wurde. Im Blickpunkt stehen ebenfalls Streckenabschnitte, die vermehrt von sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, wie Fußgängern, Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen, wie Kindern und älteren Menschen frequentiert werden.

Hintergrund ist die Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Änderung wurden die Kompetenzen der Kreise und kreisfreien Städte zur Geschwindigkeitsüberwachung erweitert. Prävention statt Reaktion – Denn nun muss künftig nicht mehr abgewartet werden, bis an einer bestimmten Stelle vermehrt Unfälle auftreten. Jetzt kann präventiv an anzunehmenden Unfallschwerpunkten auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung eingewirkt werden.

Verstärkt werden hierbei auch Tempo-30-Zonen überwacht, die nicht nur in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten liegen, die aber von Fußgängern und Fahrradfahrern stark genutzt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass an den zu überwachenden Stellen ein Gefahrenpotential für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht. Außerdem müssen Messstellen im Vorfeld öffentlich angekündigt werden, was den Vorwurf der „Geldschneiderei“ von vornherein abmildern dürfte.

„Die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel der neuen Vorschrift ist es, den Unfallverursacher „Nummer Eins“, die nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit, zu bekämpfen. Damit wird ein wirksamerer Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor schweren Unfallfolgen erreicht“, sagt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Der Rhein-Sieg-Kreis wird die geänderte Vorschrift zu den Geschwindigkeitskontrollen schnellstmöglich umsetzen und die infrage kommenden neuen Messstellen in den nächsten Wochen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abstimmen. Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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