Politik | 04.01.2017

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises: Verkehrssicherheit

Professionelle Bearbeitung trägt Früchte

Verkehrssicherheit bei der Baustelleneinrichtung im Rhein-Sieg-Kreis weiter erhöht

Eine Baustelleneinrichtung, in der der ein Meter breite Notgehweg für Fußgänger fehlt. privat

Rhein-Sieg-Kreis. Die Anlieferung von Fertigbauteilen, die Einrichtung von Halteverboten für Umzüge, die Behebung von Wasserrohrbrüchen, das Aufstellen von Gerüsten für Sanierungsarbeiten oder auch Maßnahmen im Rahmen des Breitbandausbaus für schnelles Internet greifen in den Straßenverkehr ein. Bis zu 1.500 von solchen Maßnahmen werden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises für die acht rechts- und linksrheinischen Gemeinden jährlich koordiniert. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt eine Antragstellung von mindestens 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme. „Die Vorbereitungen sind sehr komplex. Eine gute Abstimmung mit allen Beteiligten vor der Baustelleneinrichtung hat eine sichere Baustelle und einen zumeist reibungslosen Ablauf zur Folge“, informiert Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Er erklärt weiter: „Die Beteiligten sind vielfältig. Es müssen Absprachen mit dem jeweils zuständigen Gemeindeordnungsamt getroffen werden, aber auch die Kreispolizeibehörde in Siegburg oder das Polizeipräsidium in Bonn müssen mit ins Boot geholt werden. Auch muss bei Bedarf Kontakt mit dem Linienbusbetreiber, dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW aufgenommen und mit der Abteilung Kreisstraßenbau zusammengearbeitet werden.“ Weitere Auswirkungen, wie beispielsweise die Information der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises, die bei der Anfahrt zu Notfällen mit günstigen Alternativrouten reagieren muss, oder auch die Information der Entsorgungsbetriebe haben die Fachleute aus dem Straßenverkehrsamt im Blick. Die umsichtige und professionelle Bearbeitung der Anträge trägt Früchte: Bei den diesjährigen, unangekündigten Baustellenkontrollen wurden überwiegend leichte Verstöße festgestellt, die sogar zumeist noch vor Ort behoben werden konnten. Aber auch grobe Verstöße und schlechte Absicherung von Baustellen wurden, allerdings in deutlich weniger Fällen, festgestellt. Solche Zuwiderhandlungen werden jedoch mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geahndet.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

Eine Baustelleneinrichtung, in der der ein Meter breite Notgehweg für Fußgänger fehlt. Foto: privat

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