Gemeinderat Swisttal entscheidet mit knapper Mehrheit

Projekt-Entwicklungsgesellschaft wird neu aufgestellt

Außerdem überlegt der Gemeinderat, eine eigene Anstalt öffentlichen Rechts für geplante Wohnungsbau-Förderung im Gemeindegebiet zu gründen

13.09.2022 - 11:18

Swisttal. Breiter und damit zukunftsfähiger soll die Projekt-Entwicklungsgesellschaft mbH Swisttal (PEG) aufgestellt werden. Das beschloss der Swisttaler Gemeinderat mit knapper Mehrheit von 19 Stimmen aus CDU und FDP gegen 17 Stimmen aus den übrigen Ratsfraktionen. Eine Diskussion darüber fand allerdings nicht statt, die hatte im Juni in der nicht-öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattgefunden. Lediglich CDU-Fraktionsvorsitzender Hanns-Christian Wagner bemerkte, die Entscheidung sei wichtig für die Gemeinde, „denn wir haben noch einige wichtige Projekte vor uns.“

Demnach soll der Gesellschaftszweck der PEG künftig auf die Entwicklung von Gewerbeflächen im gesamten Gemeindegebiet ausgedehnt. Auch die bislang gültige zeitliche Begrenzung dieser Tätigkeit soll aus dem Gesellschaftervertrag gestrichen werden, eigentlich sollte die PEG nach dem Verkauf der letzten Gewerbefläche im Gewerbeparks Odendorf ihre Arbeit einstellen. Um die neue Ausrichtung auch in die Tat umzusetzen, will die Gemeinde schnellstmöglich einen hauptamtlichen Geschäftsführer einstellen. Da der Gemeinderat zugleich darüber nachdenkt, mögliche künftige Wohnungsbau-Tätigkeiten der Gemeinde in eine noch zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts auszulagern, soll der PEG-Geschäftsführer auch deren Leitung übernehmen, falls dies verwirklicht werden sollte.


Gewerbepark ist mittlerweile komplett vermarktet


Der Gewerbepark Swisttal-Odendorf sei mittlerweile von der PEG komplett vermarktet worden, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Eine Erweiterung sei dennoch planungsrechtlich möglich und der Ankauf von weiteren Grundstücken bereits in Vorbereitung. Auch in Heimerzheim sei der Bedarf an Gewerbegrundstücken hoch, so dass nach Ansicht der Gemeindeverwaltung möglichst kurzfristig Flächen angekauft und entwickelt werden sollten. Eine Flächenbedarfsabfrage bei den in den Gewerbegebieten ansässigen Betrieben habe bereits vor der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer einen geschätzten Flächenbedarf von 54.000 Quadratmetern bei den Bestandsunternehmen ergeben.

Doch weil die Flut bei vielen Betrieben in den betroffenen Ortskernen ebenfalls hohen Schaden verursacht habe, geht Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU) nun von einem weiteren Flächenbedarf von mindestens 37.500 Quadratmetern aus. Darüber hinaus erhalte die bisherige Geschäftsführung der PEG, die derzeit nebenberuflich vom Ersten Beigeordneten Tobias Weingartz und vom Wirtschaftsförderer Martin Koenen geleistet wird, jeden Monat im Schnitt sechs bis acht seriöse Anfragen von Betrieben und Selbstständigen aus dem Umland, die im Schnitt 2000 Quadratmeter Fläche erwerben möchten. Deshalb solle, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, eine strategisch abgestimmte Entwicklung von Gewerbeflächen und zusätzlicher Wohnbebauung das primäre Ziel der Gemeindeentwicklung sein.


Nachfrage nach Wohnraum dürfte steigen


„Steigt die Zahl der Betriebe und der dort Beschäftigten, wird die ohnehin bereits sehr starke Nachfrage nach Wohnraum und Flächen für Wohnbebauung noch gesteigert“, vermutet Kalkbrenner. Dies spreche dafür, dass die Gemeinde oder eine gemeindeeigene Organisation sich künftig um die Wohnbau-Förderung kümmern müsse. Hierzu habe es bereits 2018 eine Untersuchung gegeben, die im Frühjahr 2022 aktualisiert und in der Aufsichtsratssitzung der PEG mbH Swisttal am 1. April erstmalig vorgestellt worden sei. Demnach wäre eine Kombination von Gewerbeentwicklung und Wohnbauförderung in einer einzigen Organisationsform steuerrechtlich von Nachteil. Der Berater empfiehlt in seiner Untersuchung vielmehr, die beiden Bereiche in zwei Organisationsformen zu splitten, die in engem Austausch stehen sollten. Dies setze in jedem Fall hauptamtliches Fachpersonal voraus.

Von einer Geschäftsführung als Nebentätigkeit, wie es aktuell bei der PEG der Fall ist, wurde hingegen abgeraten. Speziell zu Beginn der Tätigkeiten könne es sinnvoll sein, dass ein hauptamtlich Beschäftigter für beide Organisationen die Verantwortung übernehme. Dieser müsse zudem in engem Austausch mit dem Fachbereich Gemeindeentwicklung und der Stabsstelle Wirtschaftsförderung stehen. Je nach Gesamtvolumen der Grundstücke und Objekte, die in den Organisationen letztlich betreut und vermarktet werden, sei eventuell sogar weiteres Personal erforderlich.

lm Gewerbebereich sei zudem ein strategisches und breitgefächertes Marketing unabdingbar, um dem Konkurrenzdruck durch die benachbarten Städte und Gemeinden standhalten zu können, so die Studie weiter. Als Rechtsform empfehlen die Gutachter für die Gewerbeflächenentwicklung die Rechtsform einer GmbH, während für die Wohnbauförderung die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) von Vorteil wäre. Da mit der PEG bereits eine GmbH bestehe, wäre eine Fortführung und Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf das gesamte Gemeindegebiet sinnvoll. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an.

JOST

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