2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Koblenz hat entschieden

Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder des Aktionsbüros Mittelrhein wird fortgesetzt

07.12.2017 - 11:10

Koblenz. In einer aktuellen Pressemittelung gab das Oberlandesgericht Koblenz nun bekannt, dass sein 2. Strafsenat durch Beschluss vom 4. Dezember 2017 über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 29. Mai 2017 über die Einstellung des Verfahrens gegen mutmaßliche Mitglieder des Aktionsbüros Mittelrhein sowie die durch einen Teil der Angeklagten eingelegten sofortigen Beschwerden entschieden hat.

Gegenstand des Verfahrens sind Straftaten, die im Zusammenhang mit der Gründung und weiteren Aktivitäten des sog. „Aktionsbüros Mittelrhein“ von Mitgliedern und Unterstützern dieser Organisation begangen worden sein sollen. Am 14. Juni 2012 erhob die Staatsanwaltschaft gegen ursprünglich insgesamt 26 Beschuldigte Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz. Den Angeklagten werden Gründung einer bzw. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB und eine Vielzahl weiterer Straftaten zur Last gelegt. Durch Beschluss vom 6. August 2012 ließ die Strafkammer die Anklage im Wesentlichen zu und eröffnete das Hauptverfahren gegen die Angeklagten. Die Hauptverhandlung begann am 20. August 2012; sie dauerte bis zum 5. April 2017 an, wobei an 337 Tagen verhandelt wurde.

Am 2. Mai 2017 setzte die Kammer die Hauptverhandlung im Hinblick auf das mit Ablauf des Monats Juni 2017 bevorstehende Ausscheiden des Vorsitzenden Richters wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus. Die Strafkammer hielt es nicht mehr für möglich, das Verfahren bis zum Ausscheiden des Vorsitzenden Richters durch ein erstinstanzliches Urteil abzuschließen. Mit Beschluss vom 29. Mai 2017 hat die Strafkammer das Verfahren eingestellt, hinsichtlich zweier Angeklagter bestimmt, dass diese für den Vollzug der Untersuchungshaft zu entschädigen seien und dass die Staatskasse deren notwendige Auslagen zu tragen habe, und im Übrigen angeordnet, dass eine Entschädigung oder Auslagenerstattung nicht zu gewähren sei. Die Strafkammer hat dabei die Auffassung vertreten, dass wegen überlanger Dauer des Verfahrens ein Verfahrenshindernis gegeben sei. Die bereits in Anspruch genommene und nach Aussetzung des Verfahrens noch zu erwartende weitere Verfahrensdauer sowie die damit einhergegangenen oder noch zu erwartenden Belastungen für die Angeklagten einschließlich von ihnen erlittener Untersuchungshaft stünden in einem „deutlichen“ Missverhältnis zu den noch zu erwartenden Strafen.

Gegen die Einstellung des Verfahrens hat sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer sofortigen Beschwerde gewendet. Parallel haben, soweit ihnen eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen versagt worden ist und die Strafkammer davon abgesehen hat, ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen, die meisten der Angeklagten sofortige Beschwerde eingelegt.

Durch seinen Beschluss vom 4. Dezember 2017 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den Beschluss der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz vom 29. Mai 2017 zu Ziffer I. (Einstellung des Verfahrens wegen überlanger Verfahrensdauer) aufgehoben. Das landgerichtliche Verfahren sei fortzusetzen. Die sofortigen Beschwerden der Angeklagten seien erledigt.

Zur Begründung hat der Senat unter anderem ausgeführt:

Die zulässige sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft habe auch in der Sache den erstrebten Erfolg. Durch die bisherige Dauer des Strafverfahrens sei ein Verfahrenshindernis wegen überlanger Dauer des Prozesses nicht entstanden.

Auch sei das Verfahren prozessordnungsgemäß durchgeführt und angemessen beschleunigt worden. Dass es bislang nicht zu einem Abschluss habe gebracht werden konnte, finde seine Ursache nicht in den Justizbehörden zurechenbaren Verzögerungen, sondern allein in Umfang und Komplexität des Verfahrensgegenstands sowie den gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung und des Landesrichtergesetzes.

Ein den Justizbehörden anzulastender Umstand sei auch nicht darin zu sehen, dass im Laufe der Hauptverhandlung zwei berufsrichterliche Mitglieder der Kammer wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze ausgeschieden seien und der Spruchkörper schließlich entscheidungsunfähig geworden sei. Gemäß den Vorgaben des Landesrichtergesetzes träten Richterinnen und Richter auf Lebenszeit mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen; der Eintritt in den Ruhestand könne nicht hinausgeschoben werden. An diese Vorgabe des Gesetzgebers seien Justizverwaltung und Rechtsprechung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG gebunden. Die Aussetzung des Verfahrens sei Folge dieser Gesetzesbindung und könne damit für sich betrachtet keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot darstellen.

Die Belastungen der Angeklagten, die daraus resultieren, dass sie grundsätzlich verpflichtet seien, an einer langandauernden, eine Vielzahl von Sitzungstagen in Anspruch nehmenden Hauptverhandlung teilzunehmen, seien ebenfalls nicht geeignet, ein Verfahrenshindernis zu begründen. Die bisherige Dauer des Verfahrens sei maßgeblich durch das Verhalten ihrer Verteidiger verursacht worden, so dass die daraus resultierenden Belastungen von den Angeklagten hinzunehmen seien.

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Junger Mann stirbt bei Motorradunfall

Cochem. Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am Samstag um die Mittagszeit bei Düngenheim im Kreis Cochem-Zell. Ein 23-jähriger Motorradfahrer fuhr auf der L 98 aus Richtung Kaisersesch kommend. Nachdem er einen PKW überholt hatte, steuerte er sein Krad weiter Richtung Monreal. In Höhe der Einmündung nach Düngenheim verlor er aus noch ungeklärter Ursache die Gewalt über seine Maschine und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. mehr...

Tageseinnahmen eines Restaurants entwendet

Linz am Rhein. Am Samstagabend gegen 18 Uhr wurden durch einen unbekannten Täter die Tageseinnahmen des Restaurants Minnesinger, Markplatz 25, Linz am Rhein entwendet. Die Inhaber waren in Begriff, den vierstellen Betrag bei einer örtlichen Bank einzuzahlen. Dazu wurde das Bargeld zunächst für den Transport in einer Handtasche verstaut. In einem unbeobachteten Moment entnahm der unbekannte Täter die Geldbörse aus der Handtasche. mehr...

Regional+
 

Fußgänger geschlagen und geschubst

Ockenfels. Ein 63-jähriger Geschädigter wurde am Samstagabend als Fußgänger in Ockenfels durch zwei unbekannte Täter attackiert. Die Täter griffen den Mann aus Monheim am Rhein an, indem sie ihm ins Gesicht schlugen und schubsten. Der Geschädigte kam dabei derart zu Fall, dass er durch einen Gartenzaun eine Böschung herunterfiel. Er wurde durch den Vorfall erheblich im Gesicht verletzt. Der Geschädigte besuchte zuvor eine örtliche Gaststätte und hatte dort erheblich dem Alkohol zugesprochen. mehr...

Kinderwagen als Tatmittel zum Diebstahl genutzt

Linz am Rhein. Am Samstagabend gegen 21 Uhr entwendeten zwei gemeinschaftlich agierende Täter aus einem Einkaufsmarkt in Linz Lebensmittel im Wert von über 300 Euro. Der Mann im Alter von 29 Jahren und die Frau im Alter von 22 Jahren nutzen zur Tatausführung einen Kinderwagen, welchen sie zweckentfremdeten und mit Diebesgut beluden. Bei der Durchsuchung der Personen konnte zudem eine Anscheinswaffe... mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
Weitere Berichte
Feuerwehr rettet Reh vom Kinderspielplatz

Feuerwehr rettet Reh vom Kinderspielplatz

Andernach. Am Samstagvormittag, den 4. Mai verirrte sich ein Reh auf dem Kinderspielplatz im Deutschpfädchen in St. Sebastian. Der hinzugerufene Jagdpächter, die Freiwillige Feuerwehr Weißenthurm, sowie die Polizei erschienen vor Ort um dem Reh zu helfen. mehr...

Einbruch in Buchholzer Bäckerei

Einbruch in Buchholzer Bäckerei

Buchholz. Zwischen Freitagabend und dem frühen Samstagmorgen brachen unbekannte Täter in eine Bäckerei in Buchholz im Bereich Industriepark Nord ein. Der/ die Täter hebelten ein Fenster auf und gelangten so in die Geschäftsräume des Unternehmens. mehr...

Zeugenaufruf nach Unfallflucht

Zeugenaufruf nach Unfallflucht

Urbar. Im Zeitraum, von Samstagmorgen, gegen 00:30 Uhr, bis gegen 12:15 Uhr, wurde in der Friedrich-Ebert-Straße, ein geparkter Pkw BMW beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich im Anschluss von der Unfallstelle. mehr...

Ein Vorstoß in ganz neue Dimensionen

42. Auflage des „Lohners Vulkan-Marathon“ in Mendig pulverisierte mit 2141 Startern den bisherigen Teilnehmerrekord

Ein Vorstoß in ganz neue Dimensionen

Mendig. Die Traditionsveranstaltung „Lohners Vulkan-Marathon“, wie das Event offiziell heißt, stößt langsam in ganz neue Dimensionen vor: 2141 Starter, von denen 1806 das Ziel erreichten, sorgten am vergangenen... mehr...

Abenteuer im Trampolinpark

Tennisjugend des TC Wiesengrund Rieden

Abenteuer im Trampolinpark

Rieden. Viel Spaß hatte die Tennisjugend des TC Wiesengrund Rieden am letzten Samstag im April beim Besuch eines Trampolinparks in Koblenz. Es wurden dabei einige Saltos und Flickflacks absolviert, so... mehr...

LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare

Premiere in Ransbach-Baumbach

K. Schmidt:
Herr Müller hat schon Recht. Nie war doch mehr Information wie heute. Ich lade mir alle Beschlussvorlagen des Stadtrates herunter, als wär ich dort selber Mitglied. Ich kann mir deren Beschlüsse der letzten Jahre anschauen. Die Homepage der Verwaltung ist proppevoll mit Infos. Und das gilt sogar für...
Werner Müller:
Bürger, die keine VG-Blätter lesen (weder die Ankündigung noch die Entscheidung) und nicht an den öffentlichen VG-Sitzungen teilnehmen, wollen mehr informiert werden. Angebote nicht annehmen und sich dann laut über die eigene Inkompetenz beschweren - den gleichen Quatsch haben wir in Höhr-Grenzhausen...
K. Schmidt:
War es nicht die CDU, die die 7% eingeführt hatte, und dies ausdrücklich mit einer Befristung versah? Die stellt sich dann jetzt hin und jammert, weil diese Frist auslief und nicht verlängert wurde. Dieses elendige, unehrliche Hin und Her, Regierungs- und Oppositionsgetue mit quasi frei austauschbaren...
juergen mueller:
Typisch AfD-Manier. Warum die AfD seid 2015 so stark werden konnte? Weil sie permanent ihren Fokus darauf ausrichtet, die vermeintlich wohlstandsgefährdende Politik der Altparteien anprangert u. damit Erfolg bei denen hat, die grundsätzlich immer dabei sind, wenn es um`s Jammern auf höchstem Niveau...
Amir Samed:
Wegen der Steuergesetze bleibt den Arbeitnehmern von ihren höheren Gehältern kaum etwas übrig. Mit der Umsatzsteuer in der Gastronomie, der CO2-Steuer, der Luftverkehrssteuer, der Plastiksteuer, der LKW-Maut oder den stark steigenden Beiträgen in Kranken- und Pflegeversicherung hat die Ampel die Bürger...
K. Schmidt:
Ich habe mit dem Begriff "Bürger" an der Stelle ein kleines Problem. Denn während ich bei Bundes- oder Landtagsabgeordneten auch öfters den Eindruck habe, da steht die Partei und Machterhalt über allem und es gibt eine gewisse Basis- und Realitätsferne, kann man das den Mitgliedern von Ortsbeiräten...
Veronika Wildner:
Wenn nicht jetzt, wann dann! So ist es, ich wünsche der Wählergruppe Erfolg und gutes Gelingen ihrer gesteckten Ziele. Das ist Basisdemokratie, selbst die Hand anzulegen, die Bürger für die Bürger vor Ort bestimmen die Richtung, viel Glück....
Haftnotiz+
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service