Initiative Bürgerbegehren Mobilfunk Rheinbreitbach Breite Heide
Quorum für Bürgerbegehren erreicht
Rheinbreitbach. In der Sitzung am 28. September entschied der Gemeinderat (mit der Stimmenmehrheit von CDU und UWG gegen die Stimmen von SPD und Grüne), dass die Gemeinde sich nach 15 Jahren Beratung nun nicht mehr für dieses Thema zuständig sieht und grundsätzlich kein Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung stellen will. Nach dieser nicht nachvollziehbaren Beschlusslage einzelner Ratsfraktionen startete Mitte Oktober ein Bürgerbegehren, um über dieses Thema eine sachliche Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen. Schon nach kurzer Zeit sind genügend Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützer aus Rheinbreitbach zusammengekommen.
Mit 403 Unterschriften, die bisher dieses Anliegen unterstützen, wird das notwendige Quorum von 311 Unterschriften schon nach knapp zwei Wochen deutlich überschritten. Die Unterschriften wurden kürzlich an den Verbandsbürgermeister Karsten Fehr überreicht. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft nun auf die formelle Gültigkeit der Unterschriften. Es durften nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Rheinbreitbach das Begehren unterstützen. Wie geht es jetzt weiter? Das erfolgreiche Bürgerbegehren führt nun dazu, dass die Gemeinde Rheinbreitbach einen Bürgerentscheid durchführen muss. Die Fragestellung des Bürgerentscheides entspricht in der Sache den bereits mehrfach verhandelten und von der Verbandsgemeinde umfassend vorbereiteten Ratsbeschlüssen, die jedoch bisher keine Mehrheit fanden: „Die Gemeinde Rheinbreitbach soll das Grundstück Flurstück 66/244 (Am Kupferberg) an den Netzbetreiber für die Errichtung eines Mobilfunkmastes verpachten.“
Diese Fragestellung, die in einem Bürgerentscheid zur Abstimmung stehen wird, kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Der Rat entscheidet darüber, wann der Entscheid durchgeführt werden soll. Das Verfahren entspricht
der Durchführung einer Kommunalwahl. Der Gemeinderat hat aber nach Gemeindeordnung auch die Möglichkeit, einen Ratsbeschluss zu fassen, der das Anliegen des Bürgerbegehrens aufgreift. Damit könnten Aufwand und Kosten für die Durchführung eines Bürgerentscheides vermieden werden. Der Rat könnte daher mit eindeutiger Mehrheit im Sinne der Allgemeinheit entscheiden, das Gemeindegrundstück am Kupferberg zur Anbindung an den Mobilfunk an die Telekom zu verpachten. Alle im Rat vertretenen Fraktionen könnten dabei an Ansehen gewinnen, wenn sie das Anliegen des Bürgerbegehrens in einer Beschlussfassung aufgreifen würden. Um welche Frage geht es? Im Sommer 2022 wurden von der Telekom und der Clearingstelle des Landes RLP nochmals fünf Grundstücke auf ihre Eignung geprüft. Zwei dieser fünf Grundstücke konnten demnach anhand verschiedener Prüfkriterien als geeignet eingestuft werden. Im Ergebnis ist neben der sogenannten „Hundewiese“ vor allem ein Standort zur Anbindung an den Mobilfunk für den gesamten Ortsteil Breite Heide und der einzigen Zufahrtstraße Westerwaldstraße geeignet, nämlich das Gemeindegrundstück Flurstück 66/244 (Am Kupferberg). Über die Hintergründe und Zusammenhänge sowie Argumente und häufige Fragestellungen informiert eine Webseite: https://www.mobilfunk-rheinbreitbach.de . Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren können weiterhin zugesendet oder bei den beiden Initiatoren abgegeben oder in der Weinhandlung Enoteca Luna in der Hauptstr. 38 in eine Sammelbox geworfen werden.
Pressemitteilung der
Initiative Bürgerbegehren
Mobilfunk Rheinbreitbach
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