VG Mendig: Integrationsfond für Mittel einer Integrationspauschale
Rat plant Bildung eines Arbeitskreises
Mendig. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Mendig am Mittwoch, 10. Mai, stellte der Leiter des VG-Geschäftsbereiches „Asyl und Integration“, Joachim Plitzko den Tagesordnungspunkt: „Weiterleitung der Integrationspauschale“ vor.
Von 2016 bis 2018 beteiligt der Bund sich deutschlandweit mit jeweils zwei Milliarden Euro an den Integrationskosten von Flüchtlingen.
Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden. Der rheinland-pfälzische Landtag hat mehrheitlich entschieden, dass nur für das Jahr 2016 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weitergeleitet wird.
Der Kreis Mayen-Koblenz wiederum hat in seiner Sitzung am 20. März entschieden, dass die dem Kreis zugewiesenen Mittel jeweils zur Hälfte zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt werden. Zwischenzeitlich ist die der VG Mendig zukommende Integrationspauschale in Höhe von 144.030 Euro überwiesen worden.
Die große Aufgabe der Integration der Asylbewerber / Flüchtlinge bedarf in den nächsten Jahren weiterhin großer finanzieller Aufwendungen. Integration muss als sehr langer, aufwendiger Prozess verstanden werden.
Die Integrationspauschale soll hier unterstützend wirken. Die Mittel haben ausschließlich für Maßnahmen zur Integration Verwendung zu finden. Gemäß der Entscheidung der Kreisgremien ist die weitere Verteilung der Integrationspauschale zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu vereinbaren. Der VG-Rat beschloss mit Stimmenmehrheit bei zwei Enthaltungen, dass a) die Mittel der Integrationspauschale der Verbandsgemeinde Mendig und des der VG angehörenden Bereiches in einen Integrationsfond zweckgebunden eingebracht werden und b) die Mittelverwendung über einen zu bildenden Arbeitskreis (AK) verantwortlich erfolgt und der AK die Mittelverwendung jährlich in einem Rechenschaftsbericht dem Verbandsgemeinderat darlegt.
FRE
