Politik | 26.04.2021

Kreis Ahrweiler macht auf Start von EU-Umstrukturierungsprogramm aufmerksam

Rebflächen umstellen

Antragsverfahren für Teil 1 beginnt

Kreis Ahrweiler. Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 können ab sofort gestellt werden.

Vom 3. bis 31. Mai läuft die Antragsfrist für das Frühjahr 2021, für den Herbst gilt der Zeitraum 1. bis 30. September 2021. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die Winzerinnen und Winzer im Kreisgebiet aufmerksam.

Die Antragsfristen gelten für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden.

Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Die Antragsformulare sowie das Merkblatt werden nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt. Sie sind ausschließlich über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (Umstrukturierung mwvlw.rlp.de) verfügbar und können dort gegebenenfalls ausgedruckt werden.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz direkt am Computer auszufüllen.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann.

Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag). Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6 Förderprogramme/Landwirtschaft, Sonja Axeler, Telefon (0 26 41) 97 52 96, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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