Politik | 15.12.2017

EU-Förderung beantragen

Rebflächen umstrukturieren

Kreis Ahrweiler. Winzer können vom 2. bis 31. Januar Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 stellen. Diese Frist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die Winzer im Kreisgebiet aufmerksam. Die jetzt beantragten Flächen müssen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens „Rodung“ von Juli/August 2017 gemeldet sein. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Pflanzung kann im EU-Umstrukturierungsprogramm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden beziehungsweise gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung beziehungsweise Anlegen von Querterrassen. Gefördert werden die Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und die Anpassung der Edelreis-/ Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung. Für Flächen im Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2018. Anträge können im Internet über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gestellt werden unter www.lwk-rlp.de, Rubrik „Weinbau“, „Service“. Die Online-Antragstellung wird durch Fehlerhinweise beim Ausfüllen erleichtert. Antragsformulare und Infos gibt es auch bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 97 52 96, E-Mail sonja.axeler@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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