Thema Tempo 30 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Rechtsgrundlage fehlt noch
Meckenheim. Die CDU-Ratsfraktion befürwortet Tempo 30 in Altendorf-Ersdorf. Trotzdem hat sie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gegen einen Antrag der SPD gestimmt, die Stadt möge im Doppelort das Tempolimit einführen. Warum?
Der Grund ist die noch immer fehlende Rechtsgrundlage, erläutert CDU-Ausschusssprecher Christian Dickmann. Die Stadt könne Tempo 30 nur dann anordnen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – vor Schulen und Kindergärten zum Beispiel, was ja auch erfolgt ist in Altendorf-Ersdorf. Die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht einige weitere Möglichkeiten vor, beispielsweise den sogenannten Lückenschluss zwischen mehreren Tempo-30-Zonen. Hier fehlt es allerdings noch an weiterer Information, um rechtssicher entscheiden zu können. Wie der zuständige Fachbereichsleiter Marcus Witsch im Ausschuss erklärte, hat die Verwaltung die Situation im Blick und wird aktiv, sobald sich die Situation verändert. Ausschussvorsitzende Sabrina Gutsche ergänzte, dies habe sich ja bei der Einführung eines Tempo-30-Abschnitts an der Klosterstraße in der Altstadt auch gezeigt.
Außer der CDU-Fraktion stimmten auch alle anderen Fraktionen mit Ausnahme der SPD gegen den Antrag. „Es ist sinnlos, immer wieder etwas zu beantragen, was derzeit nicht geht“, betont Fraktionsvorsitzender Rainer Friedrich. „Sobald die Rechtsgrundlage gegeben ist, sind wir sofort dabei, Tempo 30 im Doppelort einzuführen. Es ist nachvollziehbar, dass dies den Einwohnerinnen und Einwohnern auf den Nägeln brennt.“
Pressemitteilung
der CDU Meckenheim
