Ratsfraktion „Die Swisttaler“
Rechtssicherheit in der Zuständigkeit zur Beigeordnetenwahl geschaffen
Swisttal. Nachdem es seit einigen Wochen zu Irritationen über die Ausschusszuständigkeit bei der Vorauswahl der Bewerberkandidaten für die vakante Beigeordnetenstelle gekommen ist, wurde am 6. April 2016 auf Initiative des Ratsmitglieds Herbert Waskow in der Sitzung des Personalausschusses ein zukunftsweisender und eindeutiger Beschluss gefasst, der vom Gemeinderat noch zu bestätigen ist.
Bekanntlich hatte die Bürgermeisterin den Personalausschuss für die Vorauswahl der Beigeordnetenbewerber nicht für zuständig erklärt und stattdessen in der ersten Bewerberrunde den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss mit der Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen beauftragt. Einige Ratsmitglieder sahen in diesem Vorgehen zum einen ein Aushebeln der Zuständigkeiten des Personalausschusses, aber auch der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Gemeinde Swisttal. Die Fraktion „Die Swisttaler“ hat zur Klärung der Angelegenheit die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die Antwort des Landrats lag bis zum anberaumten Ausschusstermin noch nicht vor, so dass im Sitzungstermin in sachlicher Atmosphäre nochmals alle Argumente pro und contra ausgetauscht wurden. Letztlich einigten sich die Ausschussmitglieder einstimmig darauf, dass bei künftigen Beigeordnetenbesetzungen ausschließlich – wie von der Gemeindeordnung NRW auch vorgesehen - der Gemeinderat mit der Vor- und Endauswahl der Bewerber befasst wird. Damit sind alle Ratsmitglieder von Beginn an in den Entscheidungsprozess eingebunden. In einer der kommenden Ratssitzungen soll darüber hinaus die entsprechende Festlegung in der Zuständigkeitsordnung beschlossen werden.
Die Beharrlichkeit der Fraktion „Die Swisttaler“ und einiger Ratsmitglieder anderer Fraktionen hat dafür Sorge getragen, dass eine Rechtsunsicherheit in der Ausschusszuständigkeit in eine mit der Gemeindeordnung konforme Rechtsregelung überführt werden konnte.
Pressemitteilung
Ratsfraktion „Die Swisttaler“
