Politik | 29.10.2026, 20:02 Uhr

Juristische Auseinandersetzung belastet Steuerzahler

Rechtsstreit um Bürgerbegehren verzögert Verkauf von Burg Steineck

Natur und Verfall machen sich in und um die seit Jahren leer stehende Burg Steineck breit.
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Der vom Gemeinderat beschlossene Verkauf von Burg Steineck wird durch einen Rechtsstreit zwischen Verbandsbürgermeister Karsten Fehr und der Kommunalaufsicht um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens verzögert. Die Auseinandersetzung belastet die Rheinbreitbacher Steuerzahler.

Rheinbreitbach. Die Ortsgemeinde hatte Burg Steineck in Rheinbreitbacher Hanglage gekauft, um dort eine Kita einzurichten. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass der Umbau dreimal so teuer werden sollte als vor dem Kauf von der Verwaltung geschätzt. Der Gemeindrat hat daraufhin beschlossen, die neue Kita auf den früheren Tennisplätzen an der Westerwaldstraße zu errichten und Burg Steineck zu verkaufen.

Gegen den Verkaufsbeschluss des Rates haben Nachbarn ein Bürgerbegehren initiiert, mit dem Ziel, die Burg im Eigentum der Gemeinde zu belassen und „einer gemeinwohlorientierten Nutzung“ zuzuführen. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob sich das Begehren, das Ende Mai 2026 eingereicht wurde, gegen den Grundsatzbeschluss des Rates, die Immobilie zu verkaufen, vom Juli 2025 oder gegen den konkreten Verkaufsbeschluss an den Meistbietenden vom Februar 2026 richtet. Nach der Gemeindeordnung muss ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein. Die Kommunalaufsicht und die CDU sind der Auffassung, dass sich das Begehren gegen den Grundsatzbeschluss richtet. Dann ist es „verfristet“ und somit unzulässig. Dagegen vertritt Fehr, im Rat vehement unterstützt von Monika Fehr-Knabe (UWG), die Auffassung, das Begehren richte sich gegen den Beschluss vom Februar 2026, sei damit fristgerecht eingereicht worden und somit zulässig.

Mit der knappen Mehrheit von einer Stimme hatte der Rat am 23.9. das Begehren für zulässig erklärt. In der Sitzung am 28.10. wurde dieser Beschluss nach Intervention der Aufsicht aufgehoben, weil ein Mitglied aufgrund persönlicher Befangenheit am 23.9. hätte nicht mitwirken dürfen. Zugleich hat der Rat zwei weitere Mitglieder wegen Befangenheit von der weiteren Mitwirkung ausgeschlossen. Dann wurde ohne die drei für befangen erklärten Mitglieder erneut über die Zulässigkeit des Begehrens abgestimmt. Ergebnis: 9 Ja-Stimmen (5 SPD, 3 UWG, 1 Grüner), 8 Nein-Stimmen (7 CDU, 1 UWG), 1 Enthaltung (Ortsbürgermeister Roland Thelen).

Wie es nun weitergeht, erläuterte Florian Morsbach, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung (VGV): Wenn die Kommunalaufsicht, wie bereits angekündigt, den Ratsbeschluss beanstandet, wird der Rat erneut darüber zu befinden haben, der Auffassung der Aufsicht zu folgen und das Begehren für unzulässig zu erklären. Falls die Mehrheit des Rates dann weiter daran festhält, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären, drohen weitere Runden in diesem juristischen Schlagaustausch.

Die Folgen tragen die Rheinbreitbacher Steuerzahler: Die Verzögerung der Umsetzung des Verkaufsbeschlusses vom Februar 2026 kostet die Gemeinde monatlich allein mehr als 4000 € Zinsen. Sollte es gar zur Umsetzung des Bürgerbegehrens kommen, drohen weitere Millionen-Belastungen, neben dem entfallenden Verkaufserlös von 1,3 Millionen € ein millionenschwerer Umbau, um das Gebäude für die im Begehren geforderte „gemeinwohlorientierte Nutzung“ herzurichten.

Wenn das Begehren zugelassen würde, ist die VGV gesetzlich verpflichtet, eine mit der Aufsicht abgestimmte Kostenschätzung vorzulegen. Diese hatte bereits vor dem Verkaufsbeschluss erklärt, dass die Gemeinde aus wirtschaftlichen Gründen zum Höchstgebot verkaufen müsse. Ortsbürgermeister Thelen hatte dabei deutlich gemacht, wohin es führt, wenn der Rat anders entscheidet: „Wenn wir Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen, könnten wir gezwungen sein, die Grundsteuer zu erhöhen.“

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Natur und Verfall machen sich in und um die seit Jahren leer stehende Burg Steineck breit. Foto: Heinz Schmitz

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