Politik | 21.10.2022

Kreisausschuss bewilligt weiteren Betrag zur Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung

Rechtzeitig Förderantrag bei der Kreisverwaltung stellen

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis MYK. Der Klimawandel schreitet voran. Die generelle Erwärmung aber vor allem auch Wetterextreme wie Hitze- und Starkregenereignisse nehmen zu. Diesem Wandel gilt es in den Städten und Gemeinden gegenzusteuern. Das Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ des Landkreises Mayen-Koblenz will hierbei unterstützen, und die Nachfrage ist groß: In diesem Jahr wurden bereits 33 Förderanträge bewilligt. Alle zuletzt vorgesehenen Fördermittel sind aufgebraucht. Der Kreisausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat deshalb jüngst beschlossen, dass weitere Mittel für die Förderung dieses Projektes zur Verfügung gestellt werden.

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

All dies sind Gründe, aus denen der Landkreis Mayen-Koblenz eine Dach- und Fassadenbegrünung fördert. Bezuschusst wird jedoch nur eine freiwillige Begrünung. Diese darf also nicht in Bebauungsplänen oder ähnlichen Verordnungen festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports - sowohl im Gebäudebestand als auch bei Neubauten. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro einmalig pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, das heißt einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.

Für Fragen stehen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Dr. Rüdiger Kape, Tel. 0261/108-420, E-Mail ruediger.kape@kvmyk.de, oder Lina Jaeger, Tel. 0261/108-417, E-Mail lina.jaeger@kvmyk.de zur Verfügung. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es im Internet unter der Adresse www.kvmyk.de/gebauedegruen.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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