Gönnersdorfer Gemeinderat beschloss Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes

Regelung des Ballspielens auf dem Dorfplatz in Aussicht gestellt

Regelung des Ballspielens
auf dem Dorfplatz in Aussicht gestellt

Der Fortgang der Planungen für die Neuausweisung eines Baugebietes im Bereich „In der Au“ machte die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für Gönnersdorf erforderlich.Foto: WER

16.10.2018 - 11:08

Gönnersdorf. Zügig wickelte der Gemeinderat in seiner Ratssitzung die Tagesordnung ab, in deren Mittelpunkt die Aufstellung eines Nachtragshaushalts¬planes für das laufende Jahr sowie das anhängige Klageverfahren wegen Lärmbelästigung durch ballspielende Kinder auf dem Dorfplatz standen.

Die Ortsgemeinde Gönnersdorf hat beschlossen, im Bereich „In der Au“ ein neues Baugebiet auszuweisen, um den Bedarf an Bauland in der Ortsgemeinde abzudecken. Der Beschluss des Rates erging seinerzeit unter der Prämisse, dass die Gemeinde Eigentümer der Flächen wird, damit diese wiederum direkt an Bauwillige weitergegeben werden können. Die entsprechenden Verträge sollten ein Baugebot beinhalten. Nunmehr sind die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern soweit gediegen, dass notarielle Kaufverträge abgeschlossen werden können, sofern eine haushaltsmäßige Deckung vorliegt.

Ortsbürgermeister Martin Braun erläuterte nochmals den augenblicklichen Sachstand. Er sah in der Bereitstellung der Haushaltsmittel eine Investition in die Zukunft der Gemeinde. Da der Haushalt bisher hierfür keine Mittel vorsah, müssen im Wege eines Nachtragshaushaltsplanes die erforderlichen Mittel hierfür bereitgestellt werden. Zuzüglich zu den Kosten des Grunderwerbs in Höhe von 130.000 Euro kommen noch Planungskosten in Höhe von rd. 20.000 Euro. Gleichzeitig sollen auch die höheren Kosten bei der Beseitigung des austretenden Wassers im Bereich Litzenbachstraße/Alter Weg in Höhe von rd. 5.000,00 Euro haushaltsmäßig abgedeckt werden. Der Haushaltssachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Frank Schmitt, erläuterte im Einzelnen die erforderlichen Planänderungen. Die Deckung der Ansätze sollen, sofern sie nicht durch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer wie auch der Gewerbesteuer aufgefangen werden, durch eine Kreditaufnahme abgedeckt werden. Mit den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sei in den Jahren 2020/2021 zu rechnen, da ja zunächst der Bebauungsplan aufgestellt und das Plangebiet erschlossen werden muss.

Einstimmig stimmte der Rat der Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2018 der Ortsgemeinde Gönnersdorf in dieser Form zu.

Ebenfalls einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum vorliegenden Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Neustraße. Bei zwei weiteren Bauanträgen konnte der Rat derzeit noch keine Entscheidung treffen. Für ein Grundstück im Herchenbergweg sind nach einem vorangegangenen Ortstermin mit Vertretern der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig und dem Gemeinderat Gönnersdorf noch Unterlagen seitens des Bauantragstellers zu fertigen. Wenn diese vorliegen, wird sich der Rat noch einmal mit der Angelegenheit befassen. Eine Bauvoranfrage im Alter Weg wurde vom Bauantragsteller zurückgenommen, so dass sich hierzu eine Beschlussfassung erübrigte.


Streit um das Ballspiel auf dem Dorfplatz


In Bezug auf den Streit um die Nutzung des Dorfplatzes durch ballspielende Kinder und den damit verursachten Lärm zeichnet sich jetzt eine außergerichtliche Einigung ab. Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 17. April 2018 hatten beide Verfahrensbeteiligte sowie die Ortsgemeinde Gönnersdorf als Beigeladene erklärt, dass eine außergerichtliche Einigung angestrebt werde und das Verfahren bis auf weiteres ru-hen sollte. Ein entsprechender Beschluss wurde durch das Verwaltungsgericht Koblenz gefasst mit dem Hinweis, dass Möglichkeiten einer Einigung ausgelotet werden sollen und von den Anwälten der Anwohner hierzu entsprechende Vorschläge vorzulegen seien.

Mit Schreiben vom 12. September 2018 hatten die Anwälte der die Anwohner vertretenden Anwaltskanzlei Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung genannt.

Ortsbürgermeister Braun erläuterte diese im Einzelnen. Er schlug vor, in der nächsten Wo¬che bereits einen Ortstermin mit der Verwaltung und den Anliegern zu vereinbaren. Hier sollen dann vor Ort die einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung nochmals erläutert werden. Der Rat könne dann in seiner Novembersitzung einen entsprechenden Beschluss fassen.

Seitens des Rates wurde Skepsis in Bezug der künftigen Abgrenzung für Ballspiele gesehen. Alle anderen Punkte seien mehr oder weniger leicht umzusetzen.

In diesem Zusammenhang wies der Ortsbürgermeister auch auf zunehmende Vandalismusschäden insbesondere im Bereich des Brunnens auf dem Dorfplatz hin.

Ferner wies Ortsbürgermeister Braun noch auf ein Gespräch mit Vertretern des Planungs¬büros Faßbender/Weber bezüglich des Hochwasserschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde Bad Breisig hin. Hier hatte ein Ortstermin stattgefunden, an dem die kritischen Punkte für die Ortsgemeinde Gönnersdorf besprochen und in Augenschein genommen wurden.

Ebenfalls dankte der Ortsbürgermeister für die ehrenamtliche Instandsetzung des Sandkastens am Kindergarten „Villa Kunterbunt“.

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