Politik | 31.03.2017

Keine Ausnahmegenehmigungen für Schwerlastverkehr auf der B 9

Remagener Grüne wenden sich an die Landesregierung

Mangelhafte Beschilderung lässt zahlreiche Schlupflöcher zu

Region. Erneut haben sich die Remagener Grünen in Sachen Landrat Pföhler hatte im Januar in einem Schreiben an den Grünen Fraktionsvorsitzenden im Remagener Stadtrat und Kreistagsmitglied Frank Bliss bestätigt, dass bereits seit 2009 ein Durchfahrtverbot gilt. Das Verbot besteht zudem nicht nur nachts, sondern rund um die Uhr. Damit dürfen zwischen Koblenz und Landesgrenze zu NRW ausschließlich Fahrzeuge die B 9 benutzen, die aus dem Kreisgebiet Ahrweiler selbst kommen oder ein Ziel im Kreis Ahrweiler ansteuern. Damit ist die Durchfahrt auf der B9 aus Koblenz mit dem Ziel Bonn oder umgekehrt illegal und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die Grünen fordern die zuständigen Behörden auf, dieses Durchfahrtsverbot nun auch ernst zu nehmen. Sie weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Landesregierung über Ausnahmegenehmigungen zum Durchfahrtsverbot falsch informiert sei. So sei die im Schreiben des Ministers des Inneren vom August 2016 an die Remagener Grünen aufgestellte Behauptung nicht zutreffend, wegen der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen durch die Kreisbehörden in Ahrweiler seien Zuwiderhandlungen gegen das Durchfahrtsverbot nur schwer festzustellen. Das Problem ist vielmehr die mangelhafte Beschilderung, die zahlreiche Schlupflöscher zulässt. Daher muss Mainz nun dafür sorgen, dass der zuständige Landesbetrieb Mobilität durch eine lückenlose Beschilderung dafür sorgt, dass die Polizei auch effektive Kontrollen durchführen und mit Hilfe von Bußgeldern (75 EUR) die Störung der Nachtruhe zumindest etwas reduzieren kann.

Pressemitteilung

Bündnis 90/Die Grünen

Ortsverband Remagen

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