Leserbrief zur Pressemitteilung der Bürger für Swisttal „In Zeiten leerer Kassen nicht vermittelbar“- Blick aktuell Nr. 5/2017
Rückzahlung ist zwingende Notwendigkeit
Swisttal. In der Pressemitteilung werden Kontexte vermischt, die weder sachlich noch thematisch zusammenpassen. Der Leser stellt sich spontan die Frage: Alternative Fakten jetzt auch in Swisttal? Die ablehnende Haltung der Fraktion zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ist nachvollziehbar, obwohl die Thematik aktuell im Finanzausschuss der Gemeinde Swisttal noch nicht behandelt wurde.
Die Abspaltung von vier Ratsmitgliedern vor über einem Jahr hat mit diesem Sachverhalt rein gar nichts zu tun. Der Fakt scheint in der Fraktion immer noch ein Thema zu sein, was natürlich zu verstehen ist, da seinerzeit die erfahrensten und profiliertesten Ratsvertreter die Fraktion verlassen haben und in der BfS ein bis heute nicht gefülltes Vakuum zurückgeblieben ist.
Der Verzicht des Fraktionsvorsitzenden der BfS auf Teile der Aufwandsentschädigung ist unter dem Gesichtspunkt des Kosten-/Leistungsprinzips verständlich. Durch die neue Fraktion entstehen den Bürgern keine Mehrkosten, und dass kommunale Gebühren den Notwendigkeiten eines Gebührenhaushalts unterliegen, ist in der BfS offensichtlich nicht bekannt.
Der §56 der Gemeindeordnung NRW regelt die Zuwendungen von kommunalen Haushaltsmitteln zu den sachlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung von Fraktionen. Über die Mittelverwendung ist Nachweis zu führen, und nicht verwendete Finanzmittel fließen in den Haushalt zurück. Insofern ist die Rückzahlung des in Rede stehenden Geldbetrags keine freiwillige Wohltat, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Der dem Leser suggerierte Eindruck, die BfS würde den Swisttaler Bürgern etwas Gutes tun, ist daher irreführend und der Wahrheit nicht entsprechend.
Karl-Heinz Peters,
Swisttal
