SGD Nord: Renaturierung des Eselsbaches und Bubenheimer Baches wird gefördert

Rund 935.000 Euro für die Stadt

Rund 935.000 Euro für die Stadt

Bei der Übergabe des Bescheids: SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann (l.) und Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann - Göttig von der Stadt Koblenz.Foto: Stadt Koblenz

19.09.2017 - 15:13

Koblenz. Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überreichte im Auftrag von Umweltministerin Ulrike Höfken drei Bewilligungsbescheide in einer Gesamthöhe von 934.500 Euro an Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann - Göttig (Stadt Koblenz). Die Fördersumme ist für insgesamt drei Projekte zur Renaturierung am Eselsbach und Bubenheimer Bach in Koblenz bestimmt.

„Mit dieser Summe fördert das Land Rheinland-Pfalz die Kosten dieser Maßnahmen zu jeweils 90 Prozent über die „Aktion Blau Plus“ und trägt damit entscheidend zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei.

Zudem führt der naturnahe Ausbau der Bäche zukünftig zum besseren Schutz der Koblenzer Stadtteile bei Überschwemmungen und Hochwasser“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Bei der Bescheidsübergabe betonte er die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz.


Offene Gewässer haben zahlreiche Vorteile


„Die Renaturierung des Bubenheimer Baches und des Eselsbachs sind uns sehr wichtig. Offene Gewässer haben viele Vorteile, etwa bei der Bewältigung von Hochwasser und besonders beim Artenschutz“, so der Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig. Er bedankte sich für die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Der Eselsbach in Koblenz-Arenberg soll von der Weikertswiese bis zur Einmündung in den Mühlenbach in Koblenz-Ehrenbreitstein in insgesamt drei Abschnitten durch die Stadt renaturiert werden. Der erste Teil wurde bereits im Jahr 1998, während des Baus des Regenrückhaltebeckens Eselsbach, realisiert. Auf einer Länge von rund 360 Metern soll nun der zweiten Abschnitt ab der Quelle Riddelsborn folgen.

Für die Planung dieses Abschnitts erhält die Stadt Koblenz jetzt einen Förderbescheid über 36.000 Euro. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Jahr 2019 starten.

Auch der Bubenheimer Bach soll westlich der Bundesstraße (B9) renaturiert werden. Er fließt als sogenanntes naturfernes Gewässer aus Rübenach kommend in nordöstlicher Richtung durch Bubenheim. An dieser Stelle ist er bis zu 50 Zentimeter breit ausgebaut. Im östlichen Ortsteil von Bubenheim verläuft er in Rohren parallel zur Kreisstraße (K12), quert die B9 und tritt nördlich der Straße wieder als oberirdisches Gewässer mit relativ naturnaher Gestaltung zu Tage. In zwei Abschnitten werden die Stadt Koblenz und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) den Bubenheimer Bach offen legen und renaturieren. Der städtische Teilabschnitt umfasst den Bereich hinter der Bebauung vom Ortsausgang Bubenheim bis zur K12. Der Teil des LBM, der eine Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Landstraße L52 darstellt, reicht von der K12 bis zur B9. Mit dem Förderbescheid in Höhe von 165.000 Euro sollen der Grunderwerb und die Genehmigungsplanung zu 90 Prozent finanziert werden.


Naturnaher Ausbau geplant


Im Bereich der „Kuffner Mühle“ zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken „Zilze Mühle“ und der Aachener Straße in Koblenz-Rübenach plant die Stadt Koblenz den naturnahen Ausbau des Bachbettes auf einer Länge von rund 250 Metern. Ziel ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und ein verbesserter Wasserabfluss bei Hochwasser. Das heute vorhandene Gerinne des Bubenheimer Baches zwischen der Aachener Straße und der „Kuffner Mühle“ kann bereits Hochwasserabflüsse aus dem natürlichen Einzugsgebiet nicht schadensfrei ableiten. Bei ansteigendem Wasserstand kommt es regelmäßig zur Hochwassergefährdung der „Kuffner Mühle“. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme zu 90 Prozent in zwei Abschnitten mit einem Betrag von 733.500 Euro.

Die SGD Nord begleitet die drei Renaturierungsprojekte fachlich in enger Abstimmung mit der Stadt Koblenz. Dazu zählen die Erteilung von notwendigen, wasserrechtlichen Genehmigungen, die technische Beratung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die finanzielle Abwicklung der Förderung.

Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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