Politik | 20.04.2021

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Schiedsamt: Kreisstadt sucht neue Schiedsleute für zwei Bezirke

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Kleinere Streitigkeiten in der Nachbarschaft können meist unter Hinzuziehung einer dritten und unabhängigen Person schnell und für alle Seiten zufriedenstellend beigelegt werden. So werden langwierige, teils juristische und somit kostenintensive Schlichtungsverfahren vermieden.

Zur Beilegung von Streitigkeiten, aber vor allem, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, übernehmen sogenannte Schiedspersonen eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe. Diese besteht darin, durch Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art, zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Bad Neuenahr-Ahrweiler II (Stadtteil Bad Neuenahr) und für den Schiedsamtsbezirk Bad Neuenahr-Ahrweiler III (Stadtteile Ehlingen, Gimmigen, Green, Heimersheim, Heppingen, Kirchdaun, Lohrsdorf) sucht die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zum 01.12.2021 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Vielfältiges Aufgabengebiet und hohe gesellschaftliche Verantwortung

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld oder sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei der Tätigkeit als Schiedsperson handelt es sich um ein Ehrenbeamtenverhältnis des Landes Rheinland-Pfalz. Die Schiedsperson wird auf Vorschlag des Stadtrates vom Direktor des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Bewerbungsfrist endet am 21. Mai 2021

Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein solches Amt interessieren, müssen mindestens 30 Jahre alt und aufgrund ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedspersonen können für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. unter www.schiedsamt.de.

Interessenten für das Amt einer Schiedsperson können sich schriftlich bis zum 21. Mai bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler bewerben.

Der formlosen Bewerbung sollte ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Gerne können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der BewerberInnen geben.

Für telefonische Rückfragen steht bei der Stadtverwaltung Herr Schäfer unter der Telefonnummer 87-241 gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung

Stadt Bad Neuenahr

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