Politik | 29.09.2017

CDU-Abgeordnete Horst Gies und Guido Ernst fragen nach

„Schreiben nach Gehör“ wird Thema

Kreis Ahrweiler. Die beiden Wahlkreisabgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag Guido Ernst und Horst Gies haben ein kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um zu erfahren, wie weit die umstrittene Methode zum Erlernen der korrekten Rechtschreibung auch in Grundschulen des Kreises Ahrweiler eingeführt ist. Hintergrund ihrer Anfrage sind Berichte in vielen Zeitungen und Zeitschriften, aber auch in anderen Massenmedien, dass immer mehr Bundesländer diese Methode in ihren Schulen untersagen wollen. So ist sie zum Beispiel schon in Baden-Württemberg, nachdem man in Rechtschreibvergleichen schlecht abgeschnitten hatte, verboten worden. Auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein will man ein solches Verbot überlegen. In Bayern wird die Methode, die korrekt „Lesen durch Schreiben“ heißt nicht durchgängig angewendet, da es dort einen Grundwortschatz von 800 Wörtern gibt, der zum Ende der Grundschulzeit richtig geschrieben werden muss. Auch in Hamburg hat man von der umstrittenen Methode Abstand genommen. Die rheinland-pfälzische CDU hatte schon im letztjährigen Wahlkampf das Problem thematisiert, da Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen die immer schlechter werdende Rechtschreibung der Schülerinnen und Schüler beklagten. Bisher sah das das Bildungsministerium hier aber kein Problem. Ministerin Vera Reiß, die Vorgängerin von der jetzigen Ministerin Stefanie Hubig hatte Ende des Schuljahres 2014/15 mitgeteilt, dass nur 16 der Grundschulen im Land die Methode ausschließlich anwenden, die übrigen würden auf mehrere Methoden zurückgreifen und diese Methode nur teilweise einsetzen.

Wurden die Eltern mit einbezogen?

Die beiden CDU-Abgeordneten des Ahrkreises wollen es nun genau wissen und haben bei Ministerin Hubig nachgefragt, welche Grundschule im Kreis Ahrweiler ausschließlich nach dieser Methode arbeitet, welche teilweise und welche gar nicht. In diesem Zusammenhang stellen sie auch die interessante Frage: „In welchem Rahmen wurden die Eltern an den einzelnen Schulen in die Entscheidung mit eingebunden, die bundesweit äußerst umstrittene Unterrichtsmethode des lautorientierten Schreibens anzuwenden?“ Guido Ernst bemerkt hierzu: „In einem Artikel bezeichnet die Autorin Uta Rasche das „Schreiben nach Gehör“ als „unterlassene Hilfeleistung“, da es die Eltern, wie sie weiter ausführt, dazu zwingt, zu Hause mit ihren Kindern die korrekte Schreibweise zu üben, um ihnen spätere Nachteile zu ersparen.“ Auch Horst Gies ist dieser Ansicht: „Ich sehe besonders Probleme für Kinder aus bildungsfernen Familien oder aus Migrantenfamilien, wo die Eltern die deutsche Schrift nicht gut oder auch gar nicht beherrschen. Auf die Antwort des Ministeriums darf man gespannt sein.

Pressemitteilung CDU-Abgeordnete Horst Gies und Guido Ernst

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