Schwere Kindheit gehabt..!?
Neulich beim Amtsgericht: Der 21-jährige Mann, der laut Anklageschrift mittlerweile bereits zum vierten Mal wegen Einbruchdiebstahls vor dem Richter stand, schaute nur verschämt unter sich.
Er sagte während der gesamten Verhandlung kein Wort und räusperte sich nicht einmal, als sein Verteidiger das Gericht mit einem „um Gnade bittenden“ Plädoyer um Nachsicht für seinen Mandanten bat.
Der Richter schüttelte den Kopf und unternahm einen letzten Anlauf, den Beschuldigten vor der Verkündung des Strafmaßes noch zu einem kleinen Wort der Reue zu bewegen: „Hatten Sie vielleicht eine schwere Kindheit?“, wandte er sich an ihn.
Da stand in der vordersten Reihe der Zuhörer die Mutter des Beschuldigten auf und sagte: „Dat könne Se laut saare Herr Richter, der hott mit zwölf Joahr schunn üwer 70 Kilo gewoore..!“
Ihr Postillon vom Escher Wend
