Stadt Meckenheim
Selbstablesung der Wasserzähler
Den Bürgern bieten sich unterschiedliche Optionen
Meckenheim. Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim bitten auch in diesem Jahr die Bürger, ihren Wasserzählerstand selbst zu ermitteln, auf den zugesandten Ablesekarten einzutragen und bis spätestens 18. Dezember an die Stadtwerke, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zurückzusenden. Corona-bedingt ist eine persönliche Abgabe der Karte nicht möglich. Alternativ können die Bürger ihren Wasserverbrauch auch via Internet übermitteln. In diesem Falle teilen sie den Zählerstand ihrer Wasseruhr bis zum 31. Dezember 2020 online unter www.meckenheim.de - [Wasserzählerstand 2020 online] mit. Damit entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.
Eine telefonische Annahme der Zählerstände ist nicht möglich.
Sollte der Zählerstand nicht fristgerecht mitgeteilt werden, wird der Wasserverbrauch nach dem Durchschnitt des Jahresverbrauchs der vergangenen Jahre geschätzt.
Für die Übermittlung der Zählerstände der Gartenbewässerung wenden die Bürger sich an das Steueramt der Stadt Meckenheim. Den entsprechenden Vordruck finden sie auf der Homepage der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de, „Bürgerinfosystem“, „Formulare“ sowie „Kanalbenutzungsgebühr, Herabsetzung für die Gartenbewässerung“.
Frostwarnung
Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim weisen mit Beginn der kalten Jahreszeit auf die Gefahren des zu erwartenden Frostes für die Wasserversorgung hin. Gefährdet sind insbesondere Wassermesser, freiliegende Bau- und Gartenwasseranschlüsse. Es sollte darauf geachtet werden, diesen Risiken durch wirksame Vorsichtsmaßnahmen vorzubeugen. Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Anschlussnehmers.
Härtegrad des Trinkwassers
Das Trinkwasser wird vom Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg bezogen. Im Normalfall hat das nach Meckenheim gelieferte Trinkwasser eine Härte von 6 Grad deutscher Härte; dies entspricht dem Härtebereich 1 – sehr weiches Wasser.
Notruf der Stadtwerke
Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim sind in Notfällen wie bei Wasserrohrbrüchen, nicht jedoch für Rückfragen zu Gebührenbescheiden, auch außerhalb der Dienstzeit der Stadtverwaltung Meckenheim unter Telefon (02225) 917-175 zu erreichen.Pressemitteilung
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