Politik | 23.10.2015

Zur Schulsituation in Rheinbach und Swisttal

Sicherung des Schulbesuchs für Rheinbacher Kinder

Absage von Kultusministerin zum Vorstoß auf Gleichstellung der Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule

Rheinbach. Für Gesamtschulen gilt bei der Aufnahme von Schülern eine Drittelparität, das heißt zu etwa gleichen Anteilen müssen Schüler und Schülerinnen mit Haupt-, Realschul- bzw. Gymnasialempfehlung aufgenommen werden. Diese „Leistungsheterogenität“ ist Voraussetzung dafür, dass die Gesamtschule ihren Qualitätsansprüchen, unter anderem die Hinführung zum Abitur, gerecht werden kann. Bisher räumt das Schulgesetz Kindern aus benachbarten Kommunen den Anspruch auf Besuch einer Schulform – in diesem Fall der Rheinbacher Gesamtschule - ein, wenn diese Schulform in der eigenen Kommune nicht vorhanden ist. Ein Vorrang für Rheinbacher Schülerinnen und Schüler, auch durch Einrichtung eines Schulbezirks, ist nach derzeitigem Gesetz nicht zulässig. Gesamtschule und Sekundarschule sind derzeit in NRW unterschiedliche Schulformen. Wenn in einer Kategorie unter Ausschöpfung der Klassenhöchstfrequenzen mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen, bleibt den betroffenen Schülerinnen und Schüler nur der Besuch einer Ausweichschule in einer Nachbarkommune. Daran ändert auch eine Erhöhung der Zügigkeit nichts. „Dies ist ein Umstand, für den betroffene Rheinbacher Eltern nachvollziehbar kein Verständnis aufbringen“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU Rheinbach, Bernd Beißel. Weil die Gesamtschule auch von zahlreichen Swisttaler Schülerinnen und Schülern besucht wird, hat Beißel gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Ilka v. Boeselager Kontakt zur Ministerin für Schule und Weiterbildung NRW, Sylvia Löhrmann, aufgenommen, mit dem Ziel, dem misslichen Zustand gegebenenfalls durch eine Änderung des Schulgesetzes abzuhelfen. „Wir wollen erreichen, dass durch eine Gleichstellung der Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule für die Jahrgänge fünf bis zehn alle Rheinbacher Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz in Rheinbach finden. Swisttaler Schülerinnen und Schüler müssten dann nur bei verfügbaren Plätzen an der Gesamtschule in Rheinbach aufgenommen werden.“ Die Gemeinde Swisttal unterhält nämlich eine Sekundarschule mit den Jahrgängen fünf bis zehn, in der nach Gesamtschulplänen unterrichten wird. „Deshalb“, erklärte Beißel, „ist es unverständlich, dass Swisttaler Kinder nicht zunächst die eigene Sekundarschule besuchen, um dann gegebenenfalls nach der Klasse zehn in die Oberstufe der Gesamtschule zu wechseln, um dort ihr Abitur abzulegen.“ Davon unberührt bleibt die Kooperationsverpflichtung für Schülerinnen und Schüler aus Alfter. „Leider hat die Schulministerin diesem aus unserer Sicht vernünftigen Anliegen mit Verweis auf das aktuelle Schulgesetz eine Absage erteilt. Eine Bereitschaft zur notwendigen Änderung des Schulgesetzes ist nicht erkennbar. Deshalb werden wir als nächsten Schritt eine Resolution in den Rat einbringen, die unserem Anliegen Nachdruck verleiht,“ kündigt Beißel an.

Pressemitteilung

CDU-Stadtratsfraktion Rheinbach

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