Politik | 08.07.2016

Sitzung des Stadtrates Bendorf

Sitzungen dürfen zukünftig vom Rat live übertragen werden

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 5. Juli mit verschiedenen Themen. Neben dem Mangel an KiTa-Plätzen, dem Haushalt und dem Bebauungsplan ging es um die Öffentlichkeit zukünftiger Ratssitzungen. Ein Aspekt dessen war, durch eine Web-Übertragung in Echtzeit eine breitere Öffentlichkeit zu schaffen.

Bendorf. Eine in der Ratssitzung diskutierte Änderung der Hauptsatzung betrifft die Regelung zur Zulässigkeit von Bild- und Tonaufzeichnungen und -übertragungen in öffentlichen Sitzungen. Vorgeschlagen wurde eine Änderung dahingehend, dass grundsätzlich Ton- und Bildaufzeichnungen sowie -übertragungen in öffentlichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien nicht zulässig sind. s entwickelte sich eine ausführliche und kontroverse Diskussion. Die Grünen brachte einen Änderungsantrag ein, danach sollen künftig unter anderem auch Livestreams nach dem Vorbild des Landtages in Stadtratssitzungen grundsätzlich zulässig sein, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gremiums der Aufzeichnung und Übertragung zustimmen. Thomas Beckgerd zu dem Vorschlag der Grünen: „Das Angebot unserer Saalöffentlichkeit ist relativ begrenzt. Durch diese technische Form haben wir die Möglichkeit eine größere Akzeptanz herzustellen, was unsere Beschlusslagen angeht. Ich glaube, dann wird auch für die Bürgerinnen und Bürger deutlich, dass 90 % dessen, was hier im Rat zur Abstimmung kommt, im Prinzip Geschäftsablauf ist.“ Auch hätten Leute, die entweder mit Handicap oder aus anderen Gründen häuslich gebunden sind die Möglichkeit, eine Ratssitzung verfolgen zu können. Außerdem könnte gleichzeitig eine Öffentlichkeit in allen Stadtteilen hergestellt werden.

Manfred Bauer von der SPD begrüßte grundsätzlich den Antrag der Grünen und plädierte im Fazit, sich den Neuen Medien nicht zu verschließen und durch Transparenz für mehr Öffentlichkeit zu sorgen. Bauer: „Wir werden den Antrag der Grünen positiv unterstützen. Ja, wir wollen die Neuen Medien; Ja, wir wollen an die Bevölkerung, die ein Anrecht darauf hat, über Neue Medien über unsere Arbeit informiert zu werden.“

Christoph Helling von der CDU widersprach seinem Vorredner und wies in seinem Redebeitrag unter anderem auf die Gefahren der öffentlichen Verbreitung zum Beispiel durch sinnentfremdende Zusammenschnitte hin und favorisierte den Verwaltungsvorschlag.

Herbert Speyerer von der FDP tendierte in seinen Ausführungen mehr zum Vorschlag der Grünen. Speyerer: „Unsere Entwicklung in der Gesellschaft geht dahin, dass wir uns mehr als bisher der Öffentlichkeit öffnen müssen. Anders als in Gerichtssälen, wo Bildaufzeichnungen zu recht nicht erlaubt sind, haben wir hier mehr eine politische Aufgabe. Deshalb plädiere ich dafür, den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht nur negativ zu formulieren, sondern schließe mich dem positiver vorgebrachten Antrag der Grünen an.“

Eva-Maria Heuser von der WUM äußerte sich ebenfalls positiv zur Transparenz, erklärte aber: „Ich denke, wir können heute noch nicht abschließend über das Thema beschließen, da wir auch den Kostenfaktor berücksichtigen müssen. Ich bin prinzipiell nicht gegen den Vorschlag der Grünen, hätte aber gerne zunächst die Kostenfrage für die notwendige technische Ausstattung geklärt.“

Christoph Mohr von der SPD sieht in einer Öffentlichkeit durch die Neuen Medien auch eine Chance, bei der Jugend politisches Interesse zu wecken. Die Kosten der Ausstattung hält er für sehr überschaubar.

Bürgermeister Kessler erläuterte abschließend noch einmal ausführlich den Verwaltungsvorschlag. Es gehe letztendlich darum, bei einer öffentlichen Ratssitzung grundsätzlich alle Ton- und Bildaufnahmen zu untersagen, nicht nur bezogen auf Pressevertreter, sondern allgemein auch auf das Saalpublikum und andere Gäste. Wenn jemand eine Ton- oder Bildaufnahme machen wolle, müsse er vorher die Zustimmung des Stadtrates einholen. r. Ute Stuhlträger-Fatehpour von der CDU unterstützt in ihrem Redebeitrag den Verwaltungsvorschlag und ergänzt: „Ich glaube nicht, dass die Menschen vor den Bildschirmen große Aktivität entwickeln. Ich würde mich darüber freuen, wenn hier im Zuschauerraum die Stühle stärker besetzt werden. Die Menschen sind unterschiedlich und ich möchte nicht nur diese Menschen hier im Stadtrat sitzen haben, die die öffentliche Bühne genießen und sich das trauen. Ich glaube, es gibt viele von uns, die eher im Stillen arbeiten und es nicht so gerne öffentlich machen.“

Der Stadtrat beschloss anschließend mit einer Mehrheit von 18 Ja-Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen die Neufassung des § 11 der Hauptsatzung wie folgt: Ton- und Bildaufzeichnungen sowie -übertragungen in öffentlichen Sitzungen sind nicht zulässig. Vom Stadtrat oder dem Ausschuss selbst veranlasste Übertragungen und Aufzeichnungen sind unbeschadet der Rechte Dritter nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gremiums zustimmen.

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