Politik | 19.10.2016

SPD Wachtberg kritisiert Entscheidung der Ratsmehrheit für weiteren Klageweg

„Solidaritätsumlage ist verfassungsgemäß und gerecht“

Sozialdemokraten verweisen auf Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts Münster

Wachtberg. „Verfassungsgemäß und gerecht“, so lautet das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VHG) Münster. Die obersten Landesrichter wiesen die Klage von 72 Städten und Gemeinden, darunter auch Wachtberg, ab, die gegen die seit 2014 erhobene Solidaritätsumlage (KommunalSoli) klagten.

Der mit 5,8 Milliarden Euro ausgestattete Stärkungspakt wurde aufgelegt, um alle Kommunen mit einer Mischung aus Sparauflagen und Finanzhilfen bis 2021 zu Haushalten ohne neue Schulden zu führen. Den Großteil der Summe trägt das Land. Der Solidaritätsbeitrag der betroffenen Kommunen belief sich in 2015 auf 91 Millionen Euro und wird vergleichsweise finanzkräftigeren Kommunen abverlangt. Unterstützt werden damit 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen.

Stärkungspakt war vernünftig und notwendig

Der Stärkungspakt des Landes war die einzige vernünftige Antwort auf ein Szenario, in dem die Handlungsfähigkeit der Kommunen infrage stand. Im Rhein-Sieg-Kreis gehören neben Wachtberg noch Meckenheim, Bad Honnef und Rheinbach zu den Geberkommunen. Wachtberg hat 2015 mit 32.000 Euro erstmals eine Zahlung eingebracht, 2016 waren es 80.000 Euro, 2017 werden es etwa 61.000 Euro sein. Überschaubare Größenordnungen im Vergleich zu den Beträgen, die von Seiten des Landes in die Kommune fließen, zuletzt 530.000 Euro für die Sanierung und Renovierung der Wachtberger Schulen. Aufgrund der Konstellation des Stärkungspaktes fließt in den ländlichen Rhein-Sieg-Kreis fünfmal so viel an finanziellen Mitteln hinein wie durch die Zahlungen der vier benannten Gemeinden hinaus.

Gemeinde können hohe Kosten entstehen

Mit dieser gelebten Solidarität können CDU, FDP und UWG in Wachtberg scheinbar wenig bis gar nichts anfangen. Anders lässt sich nach Auffassung der SPD nicht erklären, dass sie die Gemeinde gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Unser Wachtberg zwingen, den Klageweg weiter zu beschreiten und sich nun einer Klage gegen den Kommunalsoli vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen. Schon für die vom Landesverfassungsgericht abgewiesene Klage musste die Gemeinde 5.461,39 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen. Jetzt schließt man sich einer weitergehenden Klage an, zieht zum Bundesverfassungsgericht – und dies alles ohne Kenntnis der damit verbundenen Kosten und mit mehr als zweifelhaften Erfolgsaussichten.

Diese weitere Klage ist allein politisch motiviert und der Tatsache geschuldet, dass 2017 der Landtag neu gewählt wird. In diesen Landtag strebt auch der Fraktionsvorsitzende der Wachtberger CDU – da braucht es offenbar Themen. Das Vorgehen der UWG ist nach Meinung der SPD nicht nachvollziehbar. Sie, die sonst die Kommunalfinanzen als „Monstranz“ vor sich herträgt, stürzt nun den Steuerzahler in ein unkalkulierbares finanzielles Abenteuer.

Dissens nicht vor Gericht, sondern im Landtag austragen

Die SPD Wachtberg trat und tritt dafür ein, solche Streitigkeiten nicht vor Gericht, sondern politisch auszufechten. Will man den Kommunalsoli ändern oder abschaffen, dann geht das nicht vor Gericht – wie nun feststeht – sondern nur über den Landtag. Dessen Zusammensetzung wird 2017 durch den Wähler neu entschieden. Allen Parteien steht es dann offen, dem Wähler ihre politischen Vorstellungen, auch zur Frage der interkommunalen Solidarität und Gerechtigkeit, zur Wahl zu stellen.

Pressemitteilung des

SPD-Ortsvereins Wachtberg

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