Politik | 26.10.2018

Stadt Neuwied

Sozialer Mietwohnungsbau

ISB bietet Fördermöglichkeiten für Erwerb, Neubau und Modernisierung von Mietwohnimmobilien in Rheinland-Pfalz

Neuwied. In immer mehr Städten in Rheinland-Pfalz ist die Schaffung von gefördertem Wohnraum auf der Grundlage städtebaulicher Verträge Pflicht. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet mit Unterstützung des Landes eine Mietwohnraumförderung, die die Finanzierungsbelastung deutlich senkt, und Investorinnen und Investoren somit eine wirtschaftliche Möglichkeit bietet, ihre Bauprojekte zu realisieren.

Bau und Erwerb von Mietwohnungen

Die ISB fördert den Neubau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum innerhalb von achtzehn Monaten nach Bezugsfertigkeit (Ersterwerb), den Ersatzneubau und den Aus- und Umbau von Mietwohnungen. Darlehensnehmer können Bauträger oder Käufer sein. Zu vermieten sind die Wohnungen an Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen nach Landeswohnraumförderungsgesetz liegt beziehungsweise deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht um mehr als 60 Prozent übersteigt und die einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Diese Einkommensgrenze erfüllen rund 80 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Investorinnen und Investoren bietet das nachrangige Darlehen der ISB günstige Konditionen, so müssen sie beispielsweise bis zu zehn Jahre nach Baubeginn keine Zinsen zahlen. Darüber hinaus verringert ein Tilgungszuschuss die Restschuld und wird vor Rückzahlungsbeginn vom ISB-Darlehen abgezogen. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach den Fördermietenstufen und dem Einkommen der Mieterhaushalte und kann bis zu 20 Prozent des Darlehens betragen. Zudem werden für Zusatzdarlehen, etwa für standortbedingte Mehrkosten, Abrisskosten oder unter bestimmten Voraussetzungen für den Einbau von Aufzügen, landesweit Tilgungszuschüsse von bis zu 25 Prozent gewährt. Die Dauer der Belegungs- und Mietbindung beträgt 15, 20 oder 25 Jahre.

Modernisierung von Mietwohnungen

Investitionen von Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietwohnungen fördert die ISB mit dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen in Höhe von 500 bis 700 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Förderschwerpunkte sind bauliche Maßnahmen für energetische Modernisierung und barrierefreies Wohnen. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz können mit den ISB-Darlehen gefördert werden. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent des ISB-Darlehens gewährt werden. Die Dauer der Belegungs- und Mietbindung beträgt 15 Jahre.

Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Interessierte direkt bei der ISB Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 06131 6172-1991 und im Internet unter www.isb.rlp.de. Aber auch die Stadtverwaltung Neuwied, Herr Bermel, erteilt entsprechende Auskünfte unter (0 26 31) 802 648 oder per Mail an rbermel@neuwied.de Pressemitteilung der

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