Politik | 17.08.2021

Finanzielle Unterstützung für Betroffene im Rhein-Sieg-Kreis

Spendengelder werden verteilt

Anträge können ab sofort gestellt werden

Rhein-Sieg-Kreis. Ab sofort können die Menschen, die aufgrund der Unwetterkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 materiellen Schaden an ihrem Eigentum erlitten haben, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Rhein-Sieg-Kreis stellen.

„Unserem Spendenaufruf sind so viele Menschen und Unternehmen gefolgt, dass wir bis heute die unglaubliche Summe von rd. 1,9 Mio Euro an unsere in Not geratenen Bürgerinnen und Bürger verteilen können“, so Landrat Sebastian Schuster. „Ich danke allen ganz herzlich, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben; es kann aber auch noch weiter gespendet werden – jeder Cent hilft!“

Verteilt werden die Spendengelder auf der Grundlage einer Richtlinie, die jetzt durch den Rhein-Sieg-Kreis erlassen wurde. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der Hauptwohnsitz als auch das geschädigte Eigentum im Rhein-Sieg-Kreis befinden. Weiterhin darf für den entstandenen Schaden kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen. Luxusgegenständen, Unterhaltungselektronik (Fernseher, Beamer etc.), Bargeld, Wertpapiere, Sammlungen und ähnliches können aus den Spendenmitteln nicht ersetzt werden. Nach Abzug aller Leistungen (Versicherungsleistungen, Soforthilfe etc.) muss beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin ein Schaden von 5.000 Euro verblieben sein. Ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung besteht indes nicht.

Anträge können bis einschließlich 10.9.2021 beim Rhein-Sieg-Kreis, Stabstelle Wiederaufbau, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg gestellt werden.

„Ziel ist es, den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen“, erläutert Landrat Schuster.

Über die Verteilung und die Höhe der Hilfe entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist eine Spendenkommission, deren Vorsitz die Leiterin der Stabstelle Wiederaufbau innehat und in der neben der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises – Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Lohmar, Meckenheim, Swisttal und Rheinbach, vertreten sind.

Alle Informationen zur Verteilung der Spendengelder inkl. der Richtlinien und des Antragsvordrucks sind unter www.rhein-sieg-kreis.de/flut2021 zu finden.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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