Politik | 05.12.2016

Stadtratssitzung vom 29. November 2016

Sportplatz: Keine halben Sachen

Umfassende Renovierung des Kleinspielfeldes bedarf genauer Planung – Kein Bürgerbeauftragter mehr, aber bald ein eigener Behindertenbeirat – Anwendung der neuen Umsatzsteuer-Regelungen wird aufgeschoben

Bendorf. Mit fast fünf Stunden dauerte die letzte Stadtratssitzung ungewöhnlich lange. Dies lag unter anderem an dem Punkt 13 der Tagesordnung, der für eine kontroverse Diskussion zwischen den Parteien sorgte. Es ging um die Denkmalzone Sayner Hütte und die dort weiter geplanten Maßnahmen. Zu diesem Komplex und zu den neuen Entgeltsätzen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 1. Januar 2017 berichten wir in einem gesonderten Beitrag.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch Bürgermeister Michael Kessler machte dieser die Stadtratsmitglieder zunächst mit den vorliegenden Mitteilungen der Verwaltung vertraut. Danach geht die regionalisierte Steuerschätzung vom November von erheblich geringeren Erträgen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer aus. Demnach werden bei den beiden Ertragsarten in 2016 zusammen rund 470.000 Euro weniger kassenwirksam veranschlagt. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass dieser Betrag durch Einsparungen bei Aufwendungen insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen (Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten etc.) und den sonstigen laufenden Aufwendungen (Aufstellung von Bebauungsplänen etc.) kompensiert werden kann.

Wo stehen wir in Sachen Brexbahn?

Zur Sachlage der Brexbachtalbahn teilt die Verwaltung mit, dass die durch Beschluss vom 13.09.2016 eingesetzte interfraktionelle Arbeitsgruppe auf Einladung des Bürgermeisters am 29.09.2016 zusammentrat. Die nach Meinung der Mitglieder zu klärenden Fragen wurden zu Protokoll genommen, die Arbeit der Arbeitsgruppe war damit entsprechend dem Ratsbeschluss erledigt.

Während der Sitzung der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass einhellig die Klärung der Fragen als grundsätzlich angesehen wurden, die mit der Straßen- und Bahnquerung am B-42-Kreisel verbunden sind.

Demgemäß hat die Verwaltung am 06.10.2016 ein Schreiben an den Verkehrsminister des Landes Rheinland-Pfalz versandt, in dem um ein Gespräch im Ministerium mit dem Minister und seinen Fachleuten nachgesucht wurde. Mit Schreiben vom 04.11.2016 führte der Leiter der Abteilung Verkehr und Straßenbau aus: „Die Realisierungsmöglichkeiten sollen zunächst auf Fachebene geprüft werden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir auf die Angelegenheit zurückkommen.“

Im nächsten Punkt stimmte der Stadtrat der Annahme und Verwendung von zwei Spenden der Sparkasse Koblenz über insgesamt 5.000 Euro für den Fachbereich 5 (Wirtschaftsförderung) zu.

Bendorf bekommt einen Behindertenbeirat

Punkt drei der Tagesordnung befasste sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2015 zur Errichtung eines Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der Finanzausschuss hatte sich im Vorfeld mit dem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf auf Grundlage der Beispielssatzung der Stadt Mayen vorzulegen, der mittlerweile dem Stadtrat vorliegt. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung über die Bildung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen (Behindertenbeirat).

Gleichzeitig wurde mit einer Neinstimme eine Ergänzung des § 7 Satz Absatz 8 der Hauptsatzung beschlossen, durch die Mitglieder des zukünftigen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen den Mitgliedern der anderen Beiräte in ihrem Anspruch auf Entschädigung gleichgestellt werden.

Zukünftig gibt es keinen Bürgerbeauftragten mehr

Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Bürgerbeauftragten der Stadt Bendorf, dieses Amt war befristet und wurde bislang von Altbürgermeister Hajo Stuhlträger ehrenamtlich ausgeübt.

Die gewonnenen Erfahrungen hieraus halfen der Verwaltung bei der Überarbeitung des Konzeptes für ihr Beschwerdemanagement, sodass Anfang des Jahres 2016 das entsprechende Angebot auf der Homepage der Stadt Bendorf neu strukturiert und für den Bürger verbessert wurde. Diese Verbesserungen haben dazu geführt, dass – anders als zu Beginn des Angebots- nur noch wenige Leute die Sprechstunde des Bürgerbeauftragten in Anspruch nehmen. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die am 17.3.2015 beschlossene befristete Einrichtung eines Bürgerbeauftragten für die Stadt Bendorf nicht weiterzuführen.

Im Weiteren wurden die Haushaltssatzung und der Produkthaushaltsplan für das Jahr 2017 behandelt. Die vorliegenden Unterlagen wurden zur Kenntnis gebracht und zur Diskussion gestellt. Die Fraktionen sind aufgefordert, etwaige Anträge zum Produkthaushalt 2017 bei der Verwaltung einzureichen.

Bereitgestelltes Geld reicht nicht aus, um Sportplatz zu renovieren

Als Nächstes stand die Sanierung Kleinspielfeld im Rhein-Stadion Bendorf auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Sportplatzkonzeption der Stadt Bendorf wurde in der Ratssitzung am 24.11.2015 beschlossen, das Kleinspielfeld im Rhein-Stadion in einen bespielbaren Zustand zu bringen.

Um das Kleinspielfeld in einen bespielbaren Zustand zu versetzen sind im Etat 2016 insgesamt 30.000 Euro veranschlagt. Bei der Veranschlagung wurde seinerzeit gewünscht, dass dies mit einfachsten Mitteln umgesetzt werden soll, wobei die Kosten dabei auf 30.000 Euro gedeckelt wurden. Bei der Prüfung der Durchführbarkeit der Maßnahme wurde allerdings festgestellt, dass bei einem Einsatz von 30.000 Euro Summe eine dauerhafte Bespielbarkeit insbesondere für die Durchführung von offiziell angesetzten Meisterschaftsspielen und regelmäßiges Training im Jugendbereich nicht erreicht werden kann. Mit dem Einsatz dieser Summe könnte lediglich eine Bespielbarkeit von einem bis maximal zwei Jahren gewährleistet werden. So würde sich der Boden verdichten und Regenwasser durch die fehlende Drainage nicht ordnungsgemäß versickern. Dies würde zu Bodenunebenheiten und Kahlstellen auf der Rasenfläche führen, sodass das Kleinspielfeld spätestens nach zwei Jahren wieder in dem heutigen Zustand wäre. Daher ist es nach Ansicht der Verwaltung nicht vertretbar, hierfür einen Betrag in Höhe von 30.000 Euro für einen Zeitraum von lediglich maximal ein bis zwei Jahren zu investieren.

Daraufhin wurde eine Planung konzipiert, die den Mindeststandard für eine längerfristige Bespielbarkeit des Platzes zum Inhalt hat und bei einer Tiefbaufirma eine vorläufige Preisabfrage vorgenommen. Diese Firma hat die Kosten auf kulanter Basis kalkuliert.

Danach und nach den bereits vorliegenden Kostenermittlungen aus Vorjahren betragen die Gesamtkosten rund 80.000 Euro (ohne Beregnungsanlage und Tore). Aufgrund dieser veränderten Situation sollten detaillierte Angebote für diese Maßnahme eingeholt werden, die dann auch die Kosten für die Abfuhr und Entsorgung der Bauschuttablagerungen und wilden Auffüllungen enthalten.

Der Stadtrat beschließt mit einer Enthaltung:

1. die Sanierung des Kleinspielfeldes im Rhein-Stadion zunächst zurückzustellen

2. die Verwaltung zu beauftragen im 1. Halbjahr 2017 detaillierte Angebote für eine Sanierung des Kleinspielfeldes anzufordern und

3. die ermittelten Kosten den städtischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Umsatzsteuer: Wie gehabt. Neue Regelung erst ab 2021

Nach einem Beschluss, nach dem die Stadt Bendorf beim „Betrieb Stadtwald“ ab dem Jahr 2017 von der Pauschalbesteuerung zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung wechselt, stand noch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 und hier die Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) zur Diskussion. Bürgermeister Kessler führte dazu aus, dass mit Einführung eines neuen § 2b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst wird. Nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes enthält die neue Regelung eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten und neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht einmal ansatzweise vorgenommen wurde bzw. erkennbar ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund seinen Mitgliedern, von dem vom Gesetzgeber in einer Übergangsregelung vorgesehenen Möglichkeit des Wahlrechts Gebrauch zu machen, um noch bis einschließlich 31.12.2020 nach bisherigem Recht behandelt zu werden. Bürgermeister Kessler weiter: „Wenn wir von diesem Wahlrecht Gebrauch machen und feststellen, dass die Neuregelung doch für uns günstiger ist, haben wir jederzeit die Möglichkeit, diese rückwirkend zum 01.01.2017 in Anspruch zu nehmen.“ Der Rat beschloss sodann einstimmig, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit die bisherige Rechtslage bezüglich der umsatzsteuerlichen Bestimmungen bis zum 31.12.2020 weiter gilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung respektive den ergänzenden Hinweisen des Gemeinde- und Städtebundes frist- und formgerecht abzugeben.

Kosten für die Straßenreinigung

Es folgte eine Information zur Kalkulation und Festsetzung der Gebührensätze für den Winterdienst und die Straßenreinigung -Sommerreinigung- für die Jahre 2016 bis 2020. Die nun kalkulierten Gesamtkosten betragen 118.689,20 Euro/Jahr und entsprechen ungefähr dem Ergebnis des Jahres 2015. Von den vorgenannten Gesamtkosten ist der Eigenanteil der Stadt von 25% abzuziehen, sodass noch gebührenfähige Kosten von 89.016,90 Euro bleiben. Beim Winterdienst ergaben sich Gesamtkosten von 80.930,20 Euro/Jahr. Unter Abzug des Eigenanteils von 25% verbleiben gebührenfähige Kosten in Höhe von 60.697,65 Euro. Auf dieser Grundlage beschließt der Stadtrat die Gebührensätze für die Straßenreinigung -Sommerreinigung- für die Jahre 2016 bis 2020 auf 5,50 Euro pro Meter Straßenlänge und Jahr bei einmaliger Reinigung pro Woche und auf 11 Euro pro Meter Straßenlänge und Jahr bei zweimaliger Reinigung pro Woche sowie für den Winterdienst für die Jahre 2016 bis 2020 auf 0,98 Euro pro Meter Straßenlänge und Jahr festzusetzen.

Ausbau der Römer- und Erlenmeyerstraße

Zu den geplanten Straßenausbauplanungen hat der Stadtrat beschlossen, die vorgestellte Planung zum Ausbau der Römerstraße und der Erlenmeyerstraße umzusetzen und beide Straßen wie folgt auszubauen: Höhengleicher Ausbau (ohne Bordanlagen) als Verkehrsmischfläche, Gehwege und Parkflächen in Pflasterbauweise, Fahrbahn in Asphaltbauweise. Weiter beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

In der abschließenden Einwohnerfragestunde stellte Herr Birkenhauer folgende Frage: „Findet zum Bauprojekt Erlenmeyer Römerstraße eine Einwohnerversammlung statt?“ Bürgermeister Kessler erklärte, dass die Einwohnerversammlung für den 8.12.2016 geplant ist und die Einladungen auf dem Postweg sind.

Es folgte der nichtöffentliche Teil der Stadtratssitzung.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Lampionfest in Weißenthurm
Innovatives rund um Andernach
Hausmeister-und Gärtner/in
Empfohlene Artikel
Straßenquerung der Brecbachtalbahn.
224

Bendorf. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fand am 02.06.2026 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, das unmittelbar mit der Reaktivierung der Brexbachtalbahn verknüpft ist. Die Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), um eine Verpflichtung der Stadt Bendorf durchzusetzen, die Straßenquerung im Bereich...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Kolpingsenioren Gladbach
1247

Kolpingsenioren Gladbach

Moin - Ostfriesland

Gladbacher Kolpingsenioren „bi de Friesen“. Nee, nicht in Nord- sondern Ostfriesland ist das Ziel. Der ruhende Pol ist der Ostfriesen-Hof in Leer. Von hier erkunden wir Senioren Ostfriesland

Von Hans-Josef Richter aus Bendorf-Sayn

Weiterlesen

Trotz der Hitze: gute Stimmung und Gespräche beim fairen Frühstück vor dem Andernacher Rathaus
595

Fairtrade Frühstück Andernach

Fairtrade Frühstück in Andernach

Andernach. Mit einem fairen Frühstück vor dem Historischen Rathaus hat die Stadt Andernach erneut ein sichtbares Zeichen für mehr globale Gerechtigkeit und nachhaltigen Konsum gesetzt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, gemeinsam zu frühstücken und dabei mehr über die Bedeutung fair gehandelter Produkte zu erfahren.

Von Hans-Georg Hansen aus Andernach

Weiterlesen