Politik | 10.09.2016

Kreis Ahrweiler hat 2.100 Waffen vernichtet

Sportschützen müssen trainieren, Jäger müssen jagen

Noch 2.754 Besitzer - Nachweis ist ohne Aufforderung an den Kreis zu liefern

Abgegebene und beschlagnahmte Waffen werden in Schredderanlagen zerstört, sodass nur noch Altmetall übrig bleibt. Kreisverwaltung Ahrweiler

Kreis Ahrweiler. Waffenbesitzer müssen das Bedürfnis nachweisen, warum sie ihre Pistolen, Gewehre oder andere Waffen besitzen. So müssen Sportschützen diesen Sport betreiben, Jäger einen gültigen Jagdschein vorweisen und Waffensammler aktiv ihrer Tätigkeit nachgehen. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam. Die Vernichtung von Waffen, die bei der Kreisverwaltung abgegeben oder von dort eingezogen wurden, gehört mittlerweile zur festen Aufgabe der Waffenbehörde. Seit der Verschärfung des Waffengesetzes 2008 wurden rund 2.100 Waffen aus dem AW-Kreis in Schredderanlagen zerstört. Die Zahl der im Nationalen Waffenregister gespeicherten Waffenbesitzer im Kreisgebiet hat sich seither auf 2.754 verringert; 2008 waren es noch knapp 4.000 Personen. Die Kreisverwaltung stellt klar: Noch immer gibt es Waffenbesitzer, die die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen nicht ausreichend dokumentiert haben, obwohl der Nachweis darüber ohne Aufforderung an den Kreis zu liefern ist. Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit dem Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis rechnen. Die Kreismitarbeiter werden die betreffenden Besitzer weiterhin an die Nachweispflicht erinnern und in deren Häusern kontrollieren. Das Gros der Waffenbesitzer lässt sich in drei Kategorien einteilen: Jagdscheininhaber, Sportschützen und zu einem geringeren Anteil Waffensammler. Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz von Waffen stützen sich auf entsprechende Vorschriften im Waffengesetz. Für alle Besitzer gelten Grundvoraussetzungen, die zu erfüllen sind. Dies sind vor allem die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, der Nachweis über die erforderliche Sachkunde und, als zentraler Punkt im Waffengesetz, das persönliche Bedürfnis.

Bedürfnis zum Waffenbesitz muss ständig erbracht werden

Vielen Waffenbesitzern ist nicht bewusst, dass der Nachweis über das Bedürfnis zum Waffenbesitz ständig erbracht werden muss. Nämlich: Sportschützen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie den Schießsport regelmäßig betreiben. Die Jagdausübung und damit der Besitz von Waffen setzt einen gültigen Jagdschein voraus. Waffensammler müssen einer Sammeltätigkeit nachgehen, die zeigt, dass sie am Auf- und Ausbau einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung in einem Sammelgebiet interessiert sind. Fällt das Bedürfnis weg - wenn der Sportschütze nicht mehr regelmäßig trainiert oder nicht an Wettkämpfen teilnimmt, der Jäger nicht mehr zur Jagd geht und keinen Jagdschein einlöst oder der Sammler keine adäquate Sammlung mehr aufbaut - führt dies in der Regel zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“. Noch Fragen? Kreisverwaltung Ahrweiler, Tel.: (02641) 97 52 29, 97 52 71 und 97 55 24.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

Abgegebene und beschlagnahmte Waffen werden in Schredderanlagen zerstört, sodass nur noch Altmetall übrig bleibt. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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