Politik | 04.05.2021

Beiträge für OGS und Übermittagsbetreuung sollen von Stadt und Land übernommen werden

Stadtrat Rheinbach macht Eltern Hoffnung

Allerdings will man zunächst abwarten, ob die Landesregierung eine einheitliche Vorgabe macht – Angebote können derzeit nicht durchgeführt werden

Rheinbach. Die Rheinbacher Eltern von Kindern, die eines der eigentlich gebuchten Betreuungsangebote wie die Offene Ganztagsschule (OGS) oder die Übermittagsbetreuung (ÜMI) coronabedingt nicht wahrnehmen können, dürfen vorsichtig optimistisch sein: der Stadtrat beschloss einstimmig in seiner jüngsten Sitzung, die bereits bezahlten Elternbeiträge zur Hälfte zu übernehmen, aber nur, wenn das Land Nordrhein-Westfalen wie beabsichtigt die andere Hälfte trage.

Das soll vorerst für die Monate Februar bis April 2021 gelten, voraussichtlich aber bis zum Beginn der Sommerferien fortgesetzt werden. Für den Januar hatte der Stadtrat bereits eine Kostenübernahme zusammen mit dem Land beschlossen.

Die aktuelle Entwicklung der epidemischen Lage lasse keine wesentlichen Verbesserungen bei den Betreuungsangeboten erwarten, so Fachbereichsleiter Wolfgang Rösner. Das führe verständlicherweise zu verstärkt auftretende Beschwerden insbesondere bei Eltern, die Beiträge für die OGS oder die ÜMI an die Stadt Rheinbach leisteten, obwohl ein entsprechendes Angebot für ihre Kinder derzeit nicht existiere. Die Betreuungsangebote im Rahmen der OGS und der ÜMI an den Grundschulen sei seit Mitte Dezember 2020 komplett geschlossen.

Angebote entfallen auch weiterhin

Beide Angebote entfielen auch weiterhin nahezu vollständig, da in den Grundschulen nur eine Notbetreuung oder Wechselunterricht mit Notbetreuung möglich sei. Die Mitarbeiter der OGS und der ÜMI unterstützten dabei die Schulen bei der Durchführung der Notbetreuung, ein reguläres OGS- oder ÜMI-Angebot erfolge aber auf absehbare Zeit nicht. Obwohl es also keine entsprechenden Angebote mehr gebe, seien die Elternbeiträge hierfür aufgrund der bestehenden Satzungen dennoch weiterhin fällig.

Zwar werden die Beiträge für den Januar 2021 bereits je zur Hälfte von der Stadt und vom Land übernommen würden, doch bislang gebe es noch keine Regelung vonseiten des Landes für die Beiträge ab Februar 2021 – trotz mehrfacher Anfragen seitens des Städte- und Gemeindebunds.

Mittlerweile kristallisiere sich immerhin heraus, dass in absehbarer Zeit mit einer Gesamtlösung für den Zeitraum bis zu den Sommerferien zu rechnen sei, so Rösner. Deshalb gebe es die Empfehlung an die Kommunen, Entscheidungen in alleiniger Verantwortung zurückzustellen, bis eine landeseinheitliche Regelung vorliege. Zumal dies für die Stadt spürbare finanzielle Auswirkungen nach sich ziehe. So summierten sich die finanziellen Folgen eines Beitragserlasses für die Monate Februar bis April auf 378.000 Euro.

Warten auf Entscheidung des Landes

„Sobald eine Entscheidung des Landes vorliegt, werden wir eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses einberufen“, versprach Rösner und erhielt dafür auch die einstimmige Zustimmung des Stadtrats. Wobei Bürgermeister Ludger Banken (parteilos) darauf hinwies, dass sich das Thema auch nach dem April noch nicht erledigt haben werde. Dieter Huth (UWG) fand es ohnehin unmöglich, die Eltern für etwas zur Kasse zu bitten, wofür sie überhaupt eine Leistung bekämen. „Die haben es ohnehin schon schwer genug!“ Deshalb solle die Stadt ihnen die Beiträge erlassen, „alles andere wäre rücksichtslos gegenüber den Eltern.“ Dr. Nils Lenke (Grüne) sprach sich für eine Lösung aus, nach der die Stadt und das Land jeweils die Hälfte der Beiträge übernehmen und forderte ein klares Signal an die Eltern, dass man das Thema nicht aussitzen wolle. Martina Koch (SPD) und Jana Rentzsch (FDP) rieten dazu, zunächst auf das Angebot des Landes zu warten, trotzdem aber klarzumachen, dass die Stadt festen Willens sei, den Rest zu übernehmen. „Wir wollen die Eltern nicht im Regen stehen lassen“, versicherte auch Joachim Schneider (CDU). Man sei durchaus bereit, Verantwortung zu übernehmen, wolle aber erst einmal hören, ob auch das Land dazu bereit sei. JOST

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