Politik | 17.02.2017

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert zur Geflügelpest

Stallpflicht bis 31. März verlängert

Weitere Infektionen diagnostiziert - Besonderheit durch Laacher See, Rhein & Ahr

Kreis Ahrweiler. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler verlängert die Stallpflicht für Hausgeflügel bis zum 31. März. Anlass sind weitere akute Infektionsfälle mit dem nach wie vor grassierenden Virus „Aviäre Influenza“ vom Subtyp H5N8. Bisher sollte die Stallpflicht für Nutzgeflügel wie Hühner, Gänse und Enten am 28. Februar enden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat in den vergangenen Tagen die Wildvogel-Geflügelpest bei drei Anfang Februar im Rheinhafen von Brohl tot aufgefundenen Wildenten und einer aus dem Laacher See geborgenen Möwe diagnostiziert. Daher sei weiterhin von einem hohen Risiko für Nutzgeflügelbestände durch Wildvögel auszugehen, erklärt die Kreisverwaltung. Der Schutz vor einer Infektion der privaten und gewerblichen Nutzhaltungen genieße oberste Priorität, unabhängig von deren Bestandsgröße. Im Kreis Ahrweiler herrschten besondere natürliche Gegebenheiten durch die Lage am Laacher See, dem Rhein und der Ahr, die als Nist-, Brut- und Sammelplätze für Wassergeflügel dienten, so die Kreisverwaltung.

Nach dem Erstbefund im Dezember waren in den Gemeinden um den Laacher See ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet mit zusätzlichen Sicherheitsanforderungen eingerichtet worden. Aktuelle Kontrollen der dortigen rund 80 Geflügelhaltungen ergaben jedoch, dass diese zusätzlichen Anforderungen nicht weiter nötig sind. So gibt es dort beispielsweise keine Brütereien, keine Geflügelschlachtbetriebe mit Abgabenstellen von Geflügelfleisch sowie keinen Handel mit Lebendgeflügel.

Der Ausbruch der Geflügelpest war im AW-Kreis bereits Ende Dezember 2016 festgestellt worden, nachdem das Virus bei zwei toten Wildenten im Laacher See nachgewiesen worden war. Zu den vom Veterinäramt festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zählt die Stallpflicht für Hausgeflügel, die jetzt bis Ende März im gesamten Kreisgebiet gilt. Nutzgeflügel, beispielsweise von privaten Haltern, ist nach wie vor nicht von der Krankheit betroffen. Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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