Offizielle Ernennung wurde feierlich im Mendiger Rathaus begangen
Stefan Schneider ist nun neuer stellvertretender Schiedsmann
Mendig. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig vom 16. Dezember 2009 wurden zwei Schiedsamtsbezirke im Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig eingerichtet. Für das Amt des Schiedsmannes wurden dem Amtsgericht Mayen vom Rat für den Bezirk I Hans-Jürgen Gross und für den Bezirk II Achim Loch vorgeschlagen. Die Vertretung erfolgte gegenseitig. Das Amtsgericht Mayen ernannte die beiden Herren zu Schiedsmännern für die Bezirke Mendig I und II.
Da Achim Loch 2011 nach Andernach verzog, musste der Schiedsamtsbezirk Mendig neu organisiert werden. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14. Dezember 2011 wurde einstimmig beschlossen, die Schiedsamtsbezirke Mendig I und II wieder zu einem Schiedsamtsbezirk Mendig zusammenzulegen und Hans-Jürgen Gross, Dünnwaldstraße 6, Mendig zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mendig zu bestellen. Da der Direktor des Amtsgericht Mayen gefordert hatte, einen stellvertretenden Schiedsmann bzw. Schiedsfrau aus dem Schiedsamtsbezirk Mendig zu bestellen, wurde laut Beschluss des Verbandsgemeinderates Mendig Renate Plitzko am 26. Juli 2013 offiziell zur stellvertretenden Schiedsfrau ernannt. Nach dem Tod von Renate Plitzko am 13. März 2015 blieb das Amt ein Jahr unbesetzt.
Kürzlich fand die offizielle Ernennung des neuen stellvertretenden Schiedsmanns Stefan Schneider statt. Aus diesem Anlass hieß VG-Bürgermeister Jörg Lempertz in seinem Büro den Direktor des Amtsgerichts Mayen, Bernd Schmickler, Dieter Müller (Bezirksverband des Bundes deutscher Schiedsmänner und -Frauen), den amtierenden Schiedsmann Hans-Jürgen Gross, VG-Büroleiter Peter Moskopp sowie den neuen stellvertretenden Schiedsmann Stefan Schneider willkommen.
Gerichte entlasten
Jörg Lempertz , der zunächst der verstorbenen Renate Plitzko gedachte, dankte Stefan Schneider für die Bereitschaft, das wichtige Ehrenamt zu übernehmen, zumal dieses Amt immer mehr an Bedeutung gewinne. „Wir hoffen somit, die Gerichte zunehmend zu entlasten, obwohl dieses Amt noch relativ unbekannt ist und auch viele Rechtsschutzversicherungen darauf eingerichtet sind, direkt die Gerichtsbarkeit anzurufen. Außerdem besteht über den Schiedsmann/die Schiedsfrau die Möglichkeit, die streitenden Parteien wieder miteinander zu versöhnen. Ich freue mich, dass Stefan Schneider das Amt angenommen hat, zumal die Mitglieder des Verbandsgemeinderates ihm in nichtöffentlicher Sitzung ihr volles Vertrauen ausgesprochen haben“, so VG-Bürgermeister Jörg Lempertz.
Der Direktor des Amtsgerichts, Bernd Schmickler, schloss sich den Worten des Bürgermeisters weitestgehend an und überreichte Stefan Schneider, nachdem er ihn über seine Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Ehrenbeamter aufgeklärt und vereidigt hatte, die Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Schiedsmann.
Stefan Schneider ist 1968 in Niedermendig geboren, in Thür aufgewachsen und erlernte zunächst den Beruf des Fernmeldehandwerkers bei der Post. Nach seiner Fachhochschulreife und zwei Jahren bei der Bundeswehr (Leutnant der Reserve) studierte er an der Fachhochschule Koblenz Elektrotechnik. Inzwischen arbeitet er in verantwortlicher Position für insgesamt 142 Handwerker für das Gebäudemanagement der Bundeswehr. Stefan Schneider wohnt in Mendig, Blumenstraße 11, ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Berufene Stelle zur Streitschlichtung
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären, ist die Schiedsperson der VG Mendig die berufene Stelle zur Streitschlichtung. Sie wird mit den Streitparteien die Sachlage in einem ruhigen Gespräch erörtern und dabei behilflich sein, einen langen, kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu vermeiden. Obwohl die Strafverfolgung eine Sache des Staates ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger in einigen persönlichen Streitigkeiten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zuvor eine Schiedsperson einschalten. Der Staatsanwalt erhebt nur dann eine Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung als gegeben einstuft. Ansonsten verweist er den Bürger auf den Privatklageweg. Dies bedeutet, dass der Bürger sich nur dann mit einer Klage an das Strafgericht wenden kann, wenn er auf einer Bestrafung des Täters besteht. Zunächst muss er jedoch versuchen, eine außergerichtliche Versöhnung über einen Schiedsmann/eine Schiedsfrau zu erreichen.
Das Schiedsverfahren wird durch einen Antrag, versehen mit Namen, Anschrift und dem Grund des Streits, vollkommen unbürokratisch eingeleitet. Der Antrag kann jedoch auch mündlich bei dem entsprechenden Schiedsmann oder der Schiedsfrau vorgetragen werden. Diese bestimmen sodann einen Termin, bei dem beide Parteien Zeit und Gelegenheit haben, ihre Sicht der Dinge in aller Ruhe und ohne Öffentlichkeit darzulegen. Ohne jegliche Hinweise auf die gesetzliche Rechtsprechung wird der Schiedsmann nunmehr versuchen, die bestehenden Spannungen abzubauen und gemeinsam mit den Parteien eine Einigung herbeizuführen.
Sollte es zu keiner Einigung kommen oder einer der Parteien nicht zum Termin erscheinen, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.
Amtsgerichtsdirektor Bernd Schmickler (v.l.), Amtierender Schiedsmann Hans-Jürgen Gross, VG-Bürgermeister Jörg Lempertz, stellvertretender Schiedsmann Stefan Schneider, Dieter Müller (Bezirksverband des Bundes deutscher Schiedsmänner und -Frauen) und Büroleiter der VG Mendig, Peter Moskopp. Foto: SF
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