Politik | 06.02.2017

Sachstand zur geplanten Reaktivierung

Steht die Bendorfer Brexbachtalbahn vor dem Aus?

Die Bahnüberquerung Kreisel-Brauereistraße. GM

Bendorf. Als Voraussetzung für die Reaktivierung der Brexbachtalbahn wurde in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Bendorf am 29. September 2016 zusammentrat, deutlich, dass einhellig die Klärung der Fragen als grundsätzlich angesehen wurde, die mit der Straßen- und Bahnquerung am B-42-Kreisel verbunden sind. Demgemäß hat die Verwaltung am 6. Oktober 2016 ein Schreiben an den Verkehrsminister des Landes Rheinland-Pfalz versandt, um in diesem entscheidenden Punkt Klarheit zu erlangen.

In der letzten Stadtratssitzung konnte Bürgermeister Kessler den Ratsmitgliedern dazu keinen positiven Sachstand berichten. Die Anfrage zur angedachten beschrankten Querung des Kreisels an der B42/Brauereistraße wurde vom Verkehrsminister Dr. Volker Wissing abschlägig beschieden. In seiner Mitteilung heißt es, dass nach den vorliegenden Informationen eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden kann.

Wörtlich teilt Dr. Wissing mit: „Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz – EkrG) sieht für die Anlegung neuer Kreuzungen zwischen Eisenbanen und Straßen als Regelfall den Bau höhenfreier Kreuzungen vor. Nur in Ausnahmefällen soll es möglich sein, eine höhengleiche Kreuzung durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu realisieren. § 2 Abs. 2 EkrG bestimmt zwar nicht abschließend, wann eine Ausnahme vom Verbot der Herstellung einer neuen höhengleichen Kreuzung gemacht werden kann, weil dort nur das Beispiel ‚insbesondere bei schwachem Verkehr‘ genannt wird. Jedoch lässt sich der Schluss ziehen, dass jedenfalls bei mehr als schwachem Verkehr eine Genehmigung nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann.

Den meinem Haus überlassenen Unterlagen entnehme ich, dass die Brauereistraße an der maßgeblichen Stelle der Kreuzung des Schienenweges mit mehr als 7.000 Fahrzeugen pro Tag belastet ist. Nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) handelt es sich dabei um starken Verkehr (mehr als 2.500 Fahrzeuge/Tag am Bahnübergang), während man von schwachem Verkehr nach der EBO nur bei weniger als 100 Kraftfahrzeugen/Tag am Bahnübergang sprechen kann. Das Verkehrsaufkommen auf der Schiene hat bei dieser Betrachtung keine Relevanz.

Zudem schließt die Brauereistraße im Bereich der Kreuzung mit dem Schienenweg an einen sehr komplexen Kreisverkehr an, der nach Anlegung einer neuen höhengleichen Kreuzung bei Schließung der Schrankenanlage innerhalb kürzester Zeit funktionsunfähig würde.“

Die Querung des Kreisels ist daher also nur mit einem Millionenaufwand möglich, den die Stadt Bendorf bei der angespannten Haushaltslage nicht stemmen kann.

Weiterhin liegen zwischenzeitlich vollständige Erklärungen aller von der Verwaltung angeschriebenen Gebietskörperschaften vor. Danach wollen sich der Landkreis Mayen-Koblenz, der Westerwald-Kreis, der Landkreis Neuwied und die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen nicht an einem Zweckverband beteiligen, der die Gleisgrundstücke pachten oder erwerben könnte. Die Stadt Neuwied hat zwar ihre Bereitschaft für diesen Zweckverband erklärt, aber nur dann, wenn alle anderen Streckenanlieger auch mitmachen, was damit ebenfalls einer Absage gleichkommt. Demnach steht Bendorf auch in dieser Frage alleine da.

In Folge dessen rückt die Verwirklichung der von den Bahnfreunden so sehr gewünschten Reaktivierung der Brexbachtalbahn in weite Ferne, wenn dies nicht sogar das endgültige Aus des Vorhabens bedeutet, zumindest aber wird die angedachte Anbindung an die Rheinstrecke nach alledem nicht möglich sein.

Die Bahnüberquerung Kreisel-Brauereistraße. Foto: GM

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