1800 Unterschriften für den Bürgerantrag
Stolpersteine: Sie sind ein anderes Gedenken
Entgegnung zum Leserbrief von CDU-Pressesprecher Klaus Jürgen Beer „Spaltung statt versöhnlichem Gedenken“ in Blick aktuell am 09.05.13
CDU-Ratsherr Beer wiederholt als Sprecher seiner Fraktion nur das, was sein Fraktionsvorsitzender Bernd Beißel in seiner Rede zum Projekt Stolpersteine vor dem Rat am 22.04.13 geäußert hat, ohne dass dessen Argumente damit überzeugender werden. So kennen beide wohl nicht den §24 der NRW Gemeindeordnung zu „Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge)“, oder den daraus abgeleiteten §5 der Rheinbacher Hauptsatzung. Hiernach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. „Jeder“ heißt, dass wirklich jeder dieses Instrument der direkten Demokratie nutzen darf. Man muss weder Bürger noch Einwohner der Gemeinde (deren Angelegenheit behandelt werden soll) sein, und benötigt nicht einmal die deutsche Staatsangehörigkeit. Beim Bürgerbegehren hingegen dürfen nur Einwohner Rheinbachs unterschreiben. Weiterhin ist es unerheblich, ob nur eine Person aus Rheinbach einen Bürgerantrag stellt oder über 1.800. Für das Gewicht hingegen, welches dieser Bürgerantrag mit 1.800 Unterschriften erhält, ist es allerdings von großer Bedeutung.
Gedenken im Alltag
Der Bürgerinitiative geht es bei ihrem Vorhaben zur Verlegung von Stolpersteinen einzig und allein darum, das Gedenken an die 34 deportierten und ermordeten Rheinbacher Juden wieder dorthin in den Alltag zurückzuholen, wo sie gelebt, also ihren Lebensmittelpunkt gehabt haben. Hierbei kann es gar keine Spaltung geben, wenn man sich diesem Vorhaben nicht aus vorgeschobenen Gründen verschließt. Herr Beer sollte mal eine Befragung starten, wie viele Einwohner in Rheinbach Kenntnis vom Standort der gelungenen Installation zur Erinnerung an die ermordeten Rheinbacher Juden haben. Er sollte auch mal versuchen, am Wochenende beim Stadtrundgang seine Gäste dorthin zu führen. Das wird ihm nicht gelingen, weil das Rathaus geschlossen ist. Stolpersteine hingegen sind für jedermann sichtbar, weil sie direkt vor den früheren Wohnhäusern jüdischer Bewohner verlegt werden, somit jederzeit und nicht nur einmal im Jahr an sie erinnert wird. Ein zentrales Verlegen, im früheren Garten der Nonnen neben dem Stadtwald, widerspräche folglich völlig der Zielsetzung des Projekts und käme deshalb für mich als Mitglied der Initiative überhaupt nicht
infrage. Zu Recht hat Bürgermeister Raetz mehrfach betont, dass es kein Vetorecht für die jetzigen Hausbesitzer gibt. Ich frage mich auch, wie denn wohl die CDU- und FDP-Mitglieder im Rat abgestimmt hätten, wenn sich alle betroffenen zehn Hausbesitzer für die Stolpersteine ausgesprochen hätten?
Erneut werden der Bürgerinitiative Unregelmäßigkeiten (Plural) unterstellt, obwohl es nur eine Schülerin war, die gutgläubig an der Stelle anderer Mitschülerinnen Unterschriften vorgenommen hatte, wofür sich die Unterzeichnerin bereits entschuldigt hat. Ist aber nicht gerade dieser Vorwurf ein unlauterer Versuch zu spalten? Ich bin im Übrigen gerne ein „Spalter“, wenn ich als Demokrat eine andere Meinung als die der zurzeit regierenden CDU vertrete.
Auch scheint es Herrn Beer entgangen zu sein, dass „Blick aktuell“ am 30.08.12 mit Herrn Beißel ein ausführliches Interview geführt hat, ebenso wie eine Tageszeitung am 15.02.13 ein Interview mit den ebenfalls bekannten Beißel-Positionen veröffentlichte.
Übrigens Herr Beer und Frau Rösner, ich nehme seit Jahren, wie auch andere Mitglieder der Initiative, die sie gar nicht als deren Mitglied kennen, regelmäßig an den jährlichen Gedenkveranstaltungen teil. Dieses numerische Aufrechnen, wer, wann, wie oft hieran teilnimmt, ist weder argumentativ der Sache dienlich noch hat es überhaupt inhaltlich etwas mit dem Projekt Stolpersteine zu tun.
Gert-Uwe Geerdts
Rheinbach
