AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz - Dr. Jan Bollinger nach Anhörung:

„Straßenausbaubeiträgevollständig abschaffen!“

Kreisgebiet. Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz, kritisierte nach der Anhörung im Landtagsinnenausschuss zunächst das Verfahren: „Eine vollständige Bewertung der Expertenstellungnahmen bereits jetzt ist nicht möglich. Es ist darum zurecht parlamentarischer Brauch, dass die Auswertung der Anhörungsergebnisse an einem separaten Termin stattfindet, nicht unmittelbar anschließend an die Expertenanhörung selbst. So bekommen die Fraktionen noch einmal Gelegenheit, über die Ergebnisse zu diskutieren.“

Ferner führte Dr. Jan Bollinger aus: „Die Gegenargumente zum Gesetzentwurf der Ampel sind ernst zu nehmen. Auf mich haben heute folgende Gegenargumente einen besonders starken Eindruck gemacht:

Selbst der Gemeinde- und Städtebund (GStB), der wiederkehrende Beiträge befürwortet, hält gravierende Änderungen und Ergänzungen am Gesetz für erforderlich. Das betrifft vor allem - die Sicherstellung des Konnexitätsprinzips, - eine Hilfestellung für die Gemeinden im Gesetz, wie sie die Abgrenzung der Abrechnungseinheiten rechtssicher gestalten können.

Die bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der Abrechnungseinheiten ist uneinheitlich und bietet keine Orientierungshilfe für die Kommunen. Es ist vielerorts fraglich, ob Abgrenzungseinheiten gebildet werden können, die den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. Die Stadt Trier zum Beispiel sieht keine Möglichkeit, in ihrem Innenstadtbereich rechtssichere Abrechnungseinheiten zu bilden.

Im Wesentlichen sind hier alle Experten ähnlicher Meinung. Ob das Problem durch eine Ergänzung im Gesetz, wie vom GStB gefordert, entschärft werden kann, bleibt dagegen zweifelhaft.

Ein weiteres Problem, das bei wiederkehrenden Beiträgen bestehen bleibt: Anlieger- und Durchgangsverkehr müssen gewichtet werden, um so Anlieger- und Gemeindeanteil zu bestimmen. Laut Haus und Grund, aber auch laut GStB, ist dies oftmals ein unmögliches Unterfangen.

Noch mehr hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) überzeugend dargelegt und der GStB bestätigt, dass wiederkehrende Beiträge zwangsläufig zu einem höheren Anliegeranteil führen und damit zu einer Mehrbelastung der Bürger über die Zeit beitragen. Dies ergibt sich nicht nur aus dem sachlogischen Zusammenhang und aus der aktuellen Rechtsprechung des OVG in Koblenz. Auch die Erhebungen des BdSt bei den 50 größten Städten in Rheinland-Pfalz zeigen: Diejenigen Städte, die wiederkehrende Beiträge erheben, haben regelmäßig einen Anliegeranteil, der über dem Durchschnitt liegt. Ludwigshafen schöpft dabei das Maximum aus mit einem Anliegeranteil von 80 Prozent. Nebenbei bemerkt: Wie sind überhaupt die Unterschiede beim Anliegeranteil zwischen den verschiedenen Städten zu rechtfertigen?

Umstritten bleibt, wie hoch die Mehrbelastung durch wiederkehrende Beiträge ausfallen wird. Zwischen 4 Millionen und 200 Millionen Euro jährlich scheint alles drin. Wer gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, weil er nicht weiß, wie hoch die Mehrbelastung für das Land durch die finanzielle Kompensation sein wird, der muss daher auf jeden Fall auch gegen wiederkehrende Beiträge sein. Oder ist die Höhe der finanziellen Mehrbelastung dann egal, wenn sie nur normale Bürger trifft?

Schließlich zeigen sich viele Probleme der Straßenausbaubeiträge allgemein noch einmal verschärft bei den wiederkehrenden Beiträgen. Das betrifft auch die Verwaltungskosten. Neben den Experten heute ist hier auch die schriftliche Stellungnahme von Prof. Driehaus sehr erhellend.“

Dr. Jan Bollinger abschließendes Resümee: „Die AfD-Fraktion wird weiterhin die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern. Der Gesetzentwurf der Ampel ist in keiner Weise überzeugend.“ Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz. Pressemitteilung

AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz