Politik | 23.02.2021

FDP Rheinbach

Swisttaler Eltern sollten Gesamtschule in Swisttal nutzen

Rheinbach. „Eine Posse erster Güte“, nennt Lorenz Euskirchen die Vergabe der Schulplätze für die Gesamtschule in Rheinbach. Wieder einmal mussten Schülerinnen und Schüler aus Rheinbach von der Gesamtschule Rheinbach abgewiesen werden, da nur 135 Plätze vergeben werden konnten, sich aber 166 Kinder beworben hatten.

Hintergrund ist ein Landesgesetz, das es Schülerinnen und Schülern erlaubt, Schulen in Nachbargemeinden zu besuchen, sofern in der eigenen Gemeinde keine eigene Schule gleicher Form vorhanden ist. Dabei dürfen Rheinbacher Kinder nicht bevorzugt berücksichtigt werden.

In Swisttal gab es bisher keine Gesamtschule. Doch dieses Jahr sollte die Sekundarschule Heimerzheim in eine Gesamtschule umgewandelt werden. Dafür sind 100 Anmeldungen notwendig. Da zunächst unklar war, ob die Gesamtschule in Swisttal gegründet wird, durfte die Rheinbacher Gesamtschule keine Swisttaler Schülerinnen und Schüler ablehnen.

Die Folgen sind dramatisch. Schülerinnen und Schüler aus Rheinbach pendeln künftig jeden Tag ins 12 km entfernte Swisttal und umgekehrt. Man möchte meinen, dass in einer solchen offenkundigen Fehlsituation eine unbürokratische Lösung möglich sei, doch ein zugesagter Platz darf nicht ohne weiteres zurückgenommen werden. Die Zusagen der Swisttaler Kinder sind bindend. Jetzt müssen bilaterale Lösungen zwischen den beiden Schulen gefunden werden, um diesem Chaos ein Ende zu setzen. Die FDP in appelliert eindringlich an alle Swisttaler Eltern, zu überlegen, ob die Gesamtschule in Heimerzheim nicht doch eine sinnvollere Lösung für das eigene Kind ist. Die Schüler verlieren nicht pro Tag bis zu zwei Stunden im Bus, hätten Schulfreunde, die in ihrer Gegend leben und nicht zuletzt wird so auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet, wenn weniger Kinder hin- und herpendeln müssen. Die Rheinbacher Liberalen begrüßen es sehr, dass nun endlich der Weg für eine Gesamtschule in Swisttal frei ist und dieses Schulchaos endlich beendet werden kann. Fragen muss man sich allerdings, ob das der Gesetzgeber eine solche Anmelderegelung nicht kritisch überdenken sollte.

Pressemitteilung

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