Politik | 08.03.2013

Swisttaler Planungsausschuss fasste Entschluss

Entlang der Autobahn sollen drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden

Swisttal.Entlang der Autobahn 61 will die Gemeinde Swisttal drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen. Das beschloss der Swisttaler Planungs-, Verkehrs- und Umweltschutzausschuss einstimmig in seiner jüngsten Sitzung vor 50 interessierten Zuhörern. Das Gremium beauftragte gleichzeitig Bürgermeister Eckhard Maack damit, die einmonatige Offenlage für einen entsprechenden Teilflächennutzungsplan durchzuführen. Bei diesem „entscheidenden Verfahrensschritt“, so Maack, habe noch einmal jedermann Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Einwände vorzubringen.

Die drei Konzentrationszonen entlang der Autobahn umfassen 78 Hektar Gesamtfläche und liegen in engem räumlichem Zusammenhang zwischen Strassfeld und Ollheim auf der einen Seite der Autobahn und Heimerzheim und Dünstekoven auf der anderen Seite. Dort sollen künftig mindestens drei Drei-Megawatt-Windenergieanlagen von 140 Metern Nabenhöhe und 190 Metern Gesamthöhe errichtet werden können, die jeweils 107,5 dB(A) Lärm erzeugen dürften. Dabei werde ein Mindestabstand von 680 Metern zu Gehöften und 980 Metern zu Ortschaften eingehalten. Das hatte eine Reihe von Gutachten und Untersuchungen ergeben, die von Experten während der Sitzung vorgestellt wurden.

Politiker nicht beschimpfen

Zuvor hatte sich die Ausschussvorsitzende Gertrud Klein (CDU) in einer persönlichen Erklärung an die anwesenden Bürger gewandt und die einschlägigen Bürgerinitiativen um einen sachlicheren Umgang mit dem Thema gebeten. Der Gemeinderat sei nun einmal der gesamten Gemeinde und all ihren Bürgern verpflichtet und müsse daher bei jeder Entscheidung zahlreiche Argumente und Gesichtspunkte gegeneinander abwägen. Es sei notwendig, in dieser Frage einen Kompromiss zu finden, um dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes überhaupt Geltung verschaffen zu können und die gestalterische Hoheit über die Verteilung von Windkraftanlagen innerhalb der Gemeinde in den Händen der Gemeinde zu behalten. Abgesehen davon fand sie es völlig unangebracht, die Politiker zu beschimpfen.

Die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner machte zudem klar, die Gemeinde n sei nur dann in der Lage sei, den Bau von Windrädern sinnvoll zu steuern, wenn man die nun geplanten Konzentrationszonen auch tatsächlich ausweise. Anderenfalls sei der Bau eines Windrades praktisch im ganzen Gemeindegebiet möglich, denn das Bundesbaugesetz gewähre den erneuerbaren Energien eine weit reichende Privilegierung. Deshalb sei es für die Gemeinde Swisttal immens wichtig, den „Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ zu beschließen, um einen drohenden Wildwuchs zu verhindern.

Zahlreiche Tabuzonen berücksichtigt

Dr. Andreas Blaufuß-Weih vom Planungsbüro Ginster (Meckenheim) erläuterte den Sachstand. Es handele sich um einen sachlichen und nicht um einen räumlichen Flächennutzungsplan, obwohl am Ende bestimmte Flächen zu Konzentrationszonen erklärt würden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei nun abgeschlossen, die Ergebnisse seien zum Teil schon in die aktuelle Planung eingearbeitet und stünden nun zur Diskussion. Blaufuß-Weih wies darauf hin, dass bei der Suche nach geeigneten Flächen zahlreiche Tabuzonen berücksichtigt werden mussten. So werde der östliche Teil des Gemeindegebietes beherrscht von der Waldville und dem Gebiet des Swistsprungs, so dass hier potentielle Konzentrationsflächen aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgeschlossen seien. Der südwestliche und westliche Teil des Gemeindegebietes sei durch Siedlungsbereiche und deren Schutzabstand von 900 Metern gekennzeichnet sowie durch Gebiete mit spezieller landwirtschaftlicher Intensivnutzung. Deshalb stünden auch hier großflächige potentielle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen kaum zu Verfügung.

Grauammer, Kiebitz und Goldregenpfeifer

Darüber hinaus führten die Belange des Artenschutzes zu Tabugebieten und Restriktionen, weil hier ein Grauammer-Vorkommen nachgewiesen sei sowie Vogelzug-Schwerpunkte für Kiebitze und Goldregenpfeifer. Übrig blieben lediglich drei potentielle Konzentrationszonen: im Norden westlich der Autobahn 61 in der Nähe von Strassfeld und Ollheim, im zentralen Bereich und im Süden östlich der Autobahn bei Heimerzheim und Dünstekoven. Wobei das südliche Gebiet eine ungünstigere Windhöffigkeit aufweise.

Wenn man nun noch einen etwa 500 Meter breiten Korridor beidseits der Autobahn berücksichtige, die als lärmvorbelastetes Gebiet ohnehin kaum anders genutzt werden könnten, müsse man die Suche nach Potenzialflächen dort konzentrieren. Um diese Flächen planungsrechtlich festzusetzen, sei es erforderlich, sie in ein Verfahren gemäß Baugesetzbuch einzubinden, was nun mit dem Teilflächennutzungsplan geschehe.

Schallschutztechnisch geeignet

Diese drei Gebiete seien noch einmal schallschutztechnisch genauer untersucht worden mit dem Ergebnis, dass sie auch aus diesem Gesichtspunkt für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen geeignet seien. Diplom-Ingenieur Manfred Heppekausen vom Ingenieurbüro Kramer Schalltechnik (Sankt Augustin) erläuterte, dass auf den vorgesehenen Flächen grundsätzlich neun Windräder mit einer Nabenhöhe von 140 Metern und eine Gesamthöhe von 190 Metern Platz hätten, von denen jedes eine Schallemission von 107,5 dB(A) verursachen würde. Allerdings würden dann durch die kumulierte Geräuschentwicklung die zulässigen Lärmpegel an mehreren Messpunkten überschritten. Daraufhin habe man die Planung so optimiert, dass die zulässigen Lärmpegel überall eingehalten werden. Demnach seien in den drei Konzentrationszonen zusammen nur noch insgesamt drei Windenergieanlagen möglich, was aus wirtschaftlicher Sicht durchaus akzeptabel sei. Wenn man allerdings leisere Anlagen baue, könnten es auch mehr Windräder werden, solange die zulässige Gesamtschallleistung nicht überschritten werde. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gehe man im Übrigen davon aus, dass die Infraschall-Anteile einer typischen Windenergieanlage bereits in einem Abstand von 250 Metern weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle lägen und somit keinerlei schädliche Wirkungen durch Infraschall mit Frequenzen unterhalb 20 Hertz zu erwarten seien.

Völlig falsche Vorstellung

Die Befürchtung von Harald Hoock (FDP), dass sich dort künftig ein Dutzend Windräder drehen könnten, nannte Maack „eine völlig falsche Vorstellung.“ Zumal sich bislang noch kein einziger Interessent für diese Zone überhaupt bei der Gemeinde gemeldet habe. Darüber hinaus glaube er auch nicht, dass die zugrundegelegten Nabenhöhe von 140 Metern überhaupt gebraucht werde, Maack rechne im Falle eines Falles eher mit 120 Metern Nabenhöhe. Auch er unterstrich noch einmal, der Teilflächennutzungsplan seit unbedingt notwendig, damit Windräder nicht über die ganze Gemeinde verstreut werden könnten, wo es einem Investor gerade passe.Ein „Null-Ergebnis“ sei ebenfalls nicht möglich, weil sonst die übergeordneten Behörden von einer Verhinderungsplanung ausgingen und das ganze Verfahren kassieren würden. Darüber hinaus gefalle ihm die Idee eines „Bürger-Energieparks“, bei dem interessierte Bürger die Möglichkeit hätten, in erneuerbare Energien zu investieren.

Lieber drei große als sechs kleine Windräder

Michael Ginster vom Planungsbüro Ginster fand: „Lieber drei große Windräder, die sich langsam drehen, als sechs kleine, deren Rotoren schneller kreiseln.“ Allerdings sei eine Höhenbegrenzung von Windrädern im neuen Windenergie-Erlass nicht mehr vorgesehen, warnte er, und man gefährde die Rechtssicherheit des Flächennutzungsplans, wenn man eine solche festsetze. Auch der Wunsch von Udo Ellmer (Grüne), eine weitere kleine Fläche wieder in die Planung einzubeziehen, die in der Vergangenheit an Vorkommen der Grauammer gescheitert war, fand keine Mehrheit im Ausschuss. Das sei zum einen aus Naturschutzgründen nicht möglich, so die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner. Zum anderen wollte Ernst Ostermann (SPD) „wegen zu einer kleinen Fläche für ein Windrad nicht nochmal ein Fass aufmachen“, und Monika Wolf-Umhauer (FDP) befürchtete eine negative psychologische Auswirkung auf die Bevölkerung, wenn plötzlich bereits „gestorbene“ Flächen wieder in die Diskussion gebracht würden.

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