UWG fordert Geschwindigkeitsbegrenzung für Ortsdurchfahrt
Tempo 30 für Oberdrees
Rheinbach-Oberdrees. Die Verkehrsbelastung in Oberdrees durch den Durchgangsverkehr auf der B 266 ist seit Jahren ein heißes Thema in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Rheinbach. Getan hat sich aber bisher abgesehen von guten Worten und schönen Plänen so gut wie gar nichts. Dies ist eine Situation, die die Bevölkerung von Oberdrees nur schwer nachvollziehen kann! Dass für die Bundesstraße weder die Stadt Rheinbach noch das Land zuständig sind, kann nicht trösten. Auch der Bund muss seinen Verpflichtungen nachkommen!
Nun wird seit einigen Wochen im Ausschuss Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr (SUPV) die Entwicklung der 3. Runde des Lärmaktionsplanes beraten. Basis für die Beratungen ist das Gutachten eines Planungsbüros, in dem die problematischen Bereiche der Lärmentwicklung in der Stadt Rheinbach untersucht und dargestellt werden. Dieses Büro stellt fest, dass in Oberdrees täglich im Durchschnitt 10.514 Fahrzeuge durch den Ort fahren, darunter 648 Schwerverkehrsfahrzeuge. Sie erzeugen eine Lärmbelastung für die Anwohner von etwa 70 dB(A) am Tag und 61 dB(A) nachts. Der gesundheitliche Schwellenwert aber liegt bei 65 bzw. 55 dB(A). Das Gutachten stellt also unmissverständlich klar, dass die regelmäßige Lärmbelastung in Oberdrees für die Anwohner der B 266 gesundheitsschädlich ist.
Die UWG ist nicht bereit, diese Gesundheitsgefährdung Rheinbacher Bürger widerspruchslos hinzunehmen! Da das Gutachten ausführt, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Ort auf 30 km/h zu einer zwar nicht ausreichenden, aber doch spürbaren Reduzierung der Lärmbelastung führen würde, hat die UWG daher im SUPV den Antrag gestellt, dass sich die Verwaltung beim Straßenbaulastträger Bund für die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Oberdrees einsetzt. Pressemitteilung
UWG Rheinbach
