Leserbrief zu „BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus: Ausgangssperre für Katzen: Vogelschutz oder Tierquälerei?“ in BLICK aktuell 26/23
Tierliebe nicht nur auf Katzen beschränken
Es entspricht dem natürlichen Verhalten des Raubtieres „Katze“, Kleintiere wie Vögel, Libellen, Eidechsen, Mäuse u.a. zu fangen, mit ihnen zu „spielen“ und die Beutetiere - vielleicht - anschließend zu fressen. Auch satte „Haus“-Katzen befriedigen so ihren angeborenen Jagd- und Spieltrieb.
Warum aber sollten „Haus“-Katzen diesem Verhalten uneingeschränkt überall nachgehen dürfen?
Da es inzwischen immer mehr Freigänger-„Haus“-Katzen (2022 ca. zwölf bis 14 Millionen, Tendenz steigend) gibt, die durch Gärten, Parks und angrenzende Naturgebiete streifen, müssen die dort lebenden Vögel und Wildtiere vor dem menschengemachten, stets wachsenden Bejagungsdruck geschützt werden. Sie kämpfen in kleiner werdenden Lebensräumen unter zunehmend schwierigen Bedingungen (Insektenschwund, Trockenheit u.a.) und angesichts zahlreicher natürlicher Feinde täglich um´s nackte Überleben.
Tierliebe sollte sich deshalb nicht auf’s eigene Haustier beschränken.
Jährlich erbeuten freilaufende Katzen mindestens 150 Millionen Singvögel, vor allem flugunsichere Jungvögel.
Mancher Gartenbesitzer beobachtet wesentlich mehr als eine Nachbarkatze regelmäßig in seinem Garten - die anhaltenden Alarmrufe der dort unter Dauerstress lebenden Singvögel sind täglich zu hören.
Katzenbesitzer müssen wie die Besitzer anderer Haustiere mehr Verantwortung für ihren Stubentiger übernehmen: Zuwendung und Beschäftigung durch Spiel, Einrichtung abwechslungsreicher Freigehege: Auch ohne Freilauf können Katzen artgerecht gehalten werden.
Wem das nicht artgerecht genug ist, der sollte sich konsequent gegen eine Katze als Haustier entscheiden.
Birte Kümpel, Wachtberg
