Politik | 03.02.2015

Entscheidung über Bürger für Swisttal (BfS) Anträge zur Rettung fällt erst am 21. April

Trauerspiel mit Trauerhallen

Swisttal. Dass die Entscheidung über BfS Anträge zur Rettung aller Trauerhallen erst am 21. April fällt, teilte Bürgermeister Maack in einem Brief an die Fraktion der BfS aktuell mit. Die Fraktion der Unabhängigen Wählervereinigung wollte, dass über ihre beiden im Sommer 2014 mehrfach zurückgestellten Anträge zum Erhalt aller Trauerhallen in Swisttal schon in der nächsten Hauptausschusssitzung abschließend entschieden wird.

Dialog mit den Einwohnern

Eine weitere Verzögerung der grundsätzlichen Entscheidung zur Aufhebung der Abrissbeschlüsse von 2012 scheint aus BfS-Sicht nicht mehr sinnvoll und ist offenbar auch nicht der mehrheitliche Bürgerwille, wie sich im Dialog mit den Einwohnern zum neuen Friedhofskonzept jüngst deutlich zeigte. Die Thematik wird zwar nun erst im April behandelt, jedoch ist schon jetzt abzusehen, dass die Übernahmeangebote der Gemeinde mit Erbpachtverträgen über 30 Jahre, für die kirchlichen Träger kaum tragbar sind. Weitere Alternativen sind grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sind die bisherigen nicht mit der Bestattungsverordnung NRW zu vereinbaren. Die geringe jährliche Haushaltsersparnis von rund 15.000 Euro für alle Swisttaler Trauerhallen, ist im Verhältnis zu dem mit dem Abbau verbundenen Verlust an Trauerkultur als gering anzusehen und für den Haushalt insgesamt überhaupt nicht von entscheidender Bedeutung. Hier besteht nach BfS Meinung absolut keine Verhältnismäßigkeit. Die unter den Mitbürgern erzeugte Beunruhigung sollte umgehend mit der klaren Aufhebung des Abrissbeschlusses beendet werden. Eine ständige Verschiebung der Entscheidung aus politischen Gründen sollte vermieden werden und stellt keine sonderliche Bürgernähe dar.

Der Kern der Anträge

Die BfS-Fraktion stellt noch einmal den Kern ihrer Anträge heraus: Der grundsätzliche Beschluss des Hauptausschusses aus 2012, die kommunalen Trauerhallen in Swisttal sukzessive abzureißen, soll uneingeschränkt aufgehoben werden. Die wirtschaftliche Übertragung an einen neuen Träger oder die Umnutzung, zum Beispiel als Kolumbarien, wie von der BfS vorgeschlagen, ist davon unbenommen. Damit trennt sie den Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Trauerhallen von der Neuaufstellung des Friedhofskonzeptes und der Suche nach einem neuen Träger.

Pressemitteilung

der BfS Swisttal

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