Haushalt der Ortsgemeinde Löf genehmigt
Trotzdem kein Grund zum Jubeln
Löf. Mit dem Schreiben vom 28.03.2023 hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Kommunalaufsicht den Haushalt der Ortsgemeinde Löf genehmigt. Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) hatte der Gemeinderat Löf in seiner Sitzung am 21.03.2023 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen.
Die Kommunalaufsicht führt in ihrer Begründung weiterhin aus, dass das Rechnungsergebnis 2021 entgegen der Prognose (Fehlbetrag 209.655 Euro) mit einem deutlichen Überschuss von rd. 32.000 Euro abschließen kann. Weiterhin führt die Kommunalaufsicht aus, dass für die Haushaltsfolgejahre 2024 bis 2026 ebenfalls mit Jahresüberschüssen und damit ausgeglichenen Haushalten gerechnet werden kann. Sie bestätigt der Ortsgemeinde wörtlich, dass sich erneut der konsequente und verantwortliche Wille zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Sinne der Generationengerechtigkeit und zukunftsgerichteter Investitionen zeigt.
Aber auch warnende Worte findet die Kommunalaufsicht, indem sie mit Blick auf die bereits jetzt absehbaren erheblichen Investitionsmaßnahmen im Bereich der Erschließung des Neubaugebietes „Fünf Morgen“ für die kommenden Jahre eine deutliche Begrenzung und Priorisierung sämtlicher Maßnahmen erforderlich ist.
Ortsbürgermeister Johannes Liesenfeld: „Meine vorhergehenden Worte vermitteln den Eindruck, als ob soweit alles in Butter wäre. Leider ist dem nicht so. Die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz werden über den Finanzausgleich an den Steuereinnahmen beteiligt. Die Verteilung des Geldes erfolgt durch die Landesregierung in Mainz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat ihr schon vor Jahren bescheinigt, dass die Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend ist. Die Landesregierung hat daraufhin diverse Maßnahmen ergriffen, die für manche Städte positiv waren, für die kleinen Kommunen allerdings nicht. Im Gegenteil, statt auch den Ortsgemeinden zu helfen, werden diese gezwungen, ihre Ortssteuern anzuheben. Ansonsten, so ihre Anweisung an die Kommunalaufsicht, dürfen die Haushalte der Ortsgemeinden nicht genehmigt werden. Auch Löf und Kattenes sind davon betroffen. Bisher waren unsere Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B im Vergleich zum Landesdurchschnitt „zu niedrig“. Mithin war damit der Ortsgemeinderat Löf gezwungen, die Hebesätze auf den „Nivellierungsssatz“ des Landes anzuheben, um die Haushaltsgenehmigung nicht zu gefährden. Diese beträgt ab diesem Jahr für die Grundsteuer A insgesamt 365 v.H. und für die Grundsteuer B 465 v.H. Somit wieder eine zusätzliche Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Hätte der Ortsgemeinderat dies nicht getan, wäre der Haushalt nicht genehmigt worden und die Kommune wäre de facto handlungsunfähig. In politisch und wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein nicht nachvollziehbares Vorgehen unserer Landesregierung.
Ich kann mich da nur der Meinung vieler Kolleginnen und Kollegen auf Ortsgemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene anschließen, welche die Frage stellen, was diese Vorgaben noch mit kommunaler Selbstverwaltung der Kommunen zu tun haben. Aktuell können wir uns als Kommune nur mit den Rahmenbedingungen abfinden, diese allerdings nicht akzeptieren. Hier muss in den nächsten Jahren ein Umdenken auf Landesebene erfolgen.“
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Löf
