Stadtrat hebt seinen eigenen Beschluss auf
Turmstraße soll als Fahrradstraße ins Radverkehrskonzept aufgenommen werden
Beschluss vom Juni 2020, beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Turmstraße zu markieren, war rechtswidrig und musste zurückgenommen werden
Rheinbach. Einstimmig hob der Rheinbacher Stadtrat seinen Beschluss vom 22. Juni 2020 auf, in dem er das Markieren von beidseitigen Schutzstreifen auf der Turmstraße nach deren grundlegender Erneuerung festgelegt hatte. „Der Beschluss ist rechtswidrig und daher zurückzunehmen“, erklärte Bürgermeister Ludger Banken (parteilos) dem Gremium in seiner jüngsten Sitzung. Nach einer Sitzungsunterbrechung hatte diesmal auch die CDU-Fraktion der Aufhebung zugestimmt, die im Ausschuss für Umwelt und Mobilität noch dagegen votiert hatten. „Es zeichnet sich nämlich die Lösung ab, die Turmstraße zur Fahrradstraße zu machen, und damit können wir uns einverstanden erklären“, begründete Fraktionschef Joachim Schneider den Sinneswandel. Deshalb beschloss der Stadtrat auch einstimmig, auf der Turmstraße eine Fahrradstraße einzurichten und diese ins Radverkehrskonzept der Stadt mit aufzunehmen.
Angelegenheit wird nicht in der Schwebe gehalten
Schneider mahnte die Stadtverwaltung, sich nach Kräften dafür einzusetzen, dass die von allen Fraktionen gewünschte Fahrradstraße schleunigst geprüft und umgesetzt werde, damit die Radfahrer auch weiterhin sicher auf der Turmstraße unterwegs sein könnten. Urte Schollmeyer-Seifert (Grüne) hatte diese Idee im Ausschuss eingebracht und war damit auf breite Zustimmung gestoßen. Keinen Erfolg hatte hingegen Dr. Georg Wilmers (SPD) mit seinem Vorschlag, die Aufhebung des Ratsbeschlusses bis ins kommende Frühjahr hinauszuschieben: „Der rechtswidrige Zustand dauert jetzt schon einige Monate an, dann machen ein paar Monate mehr auch nichts mehr aus.“ Besser sei es, die Angelegenheit so lange in der Schwebe zu halten, bis klar sei, dass die Fahrradstraße auch tatsächlich komme.
Das sei keine gute Idee, entgegnete Fachgebietsleiterin Daniela Hoffmann. Denn schließlich solle die Umwandlung der Turmstraße zur Fahrradstraße in das gerade im Entstehen begriffene Radverkehrskonzept der Stadt integriert werden. Nur dann könne man auch mit einer finanziellen Förderung für die Umwandlung rechnen.
Gutachten bestätigen Rechtswidrigkeit
Vor einem Jahr hatte der Rat auf Antrag der CDU entgegen der Empfehlung der Verwaltung beschlossen, einen beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Turmstraße zu markieren. Dies geschah damals unter der Annahme, dass es sich bei den Vorgaben der „Richtlinie für das Anlegen von Stadtstraßen“ (RAST) nur um Empfehlungen und nicht um rechtlich bindende Vorschriften handeln würde. Diese Frage ließ die Stadtverwaltung im Anschluss durch die Fachaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises sowie durch ein unabhängiges Gutachten bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen.
Beide Gutachten kamen zum Ergebnis, dass die RAST für die Verwaltung bindend sei und ein anderslautender Beschluss nicht rechtskonform umgesetzt werden könne. Würden Schutzstreifen dennoch widerrechtlich markiert, wie in der Turmstraße geschehen, müssten diese anschließend nach Weisung der Fachaufsicht wieder entfernt werden. Der Ratsbeschluss sei daher vom Bürgermeister zu beanstanden und vom Rat wieder aufzuheben.
Erhöhtes Gefahrenpotenzial würde entstehen
Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme ausgeführt, ein Schutzstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften könne nur markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur selten erfordere. Bei einer Markierung von Schutzstreifen in der Turmstraße sei ein Begegnungsverkehr zweier Autos in Anbetracht der verbleibenden Restfahrbahnbreite von lediglich drei Metern jedoch nicht möglich, ohne dass zumindest einer der beiden Schutzstreifen befahren werde. Es sei also davon auszugehen, dass die vom Stadtrat beschlossenen Schutzstreifen regelmäßig von Autos befahren würden. „Bei einem Verkehrsaufkommen von bis zu 290 Fahrzeugen zur Spitzenstunde sind eine nahezu permanente Nutzung des Schutzstreifens durch Kraftfahrzeuge sowie kritische Überholabstände von Kraftfahrzeugen zu Radfahrern zu erwarten. Die Schutzstreifen würden eine Scheinsicherheit für Radfahrer bergen“, schreibt die Kommunalaufsicht. So werde der Zweck eines Schutzstreifens, nämlich den Radfahrer sicher auf der Fahrbahn zu führen, in der Turmstraße verfehlt. Es würde sogar ein erhöhtes Gefahrenpotenzial geschaffen. Das Fazit: „Der Beschluss des Rates ist nicht ermessensfehlerfrei zustande gekommen und kann daher nicht zur praktischen Umsetzung gelangen.“
Auch Rechtsanwältin Rebecca Schönberg von der Kanzlei Casper Mogg (Koblenz) weist in ihrem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten darauf hin, dass der Wechsel von Kraftfahrzeugen auf den Fahrradstreifen bei Begegnungsverkehr bei der Entscheidungsfindung hätte berücksichtigt werden müssen. Doch das sei im Rahmen der Ermessensabwägung versäumt worden. JOST
