Gemeinderat Löf
Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte
Löf. In seiner letzten öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat Löf wie bereits andere Ortsgemeinden die Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte zum 1. Januar 2023 an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Wie kam es zur Übertragung der Betriebsträgerschaft?
Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wurden die fachlichen Anforderungen und die verantwortlichen Aufgabengebiete für Träger kommunaler Kindertagesstätten deutlich komplexer. Das neue KiTaG fordert nunmehr eine Professionalität im fachlichen und pädagogischen Bereich, die im Ehrenamt gerade bei kleinen Ortsgemeinden ohne eine pädagogische Vorbildung des Bürgermeisters seriös nicht mehr darstellbar ist.
Die Thematik wurde auf Initiative der Verbandsgemeindeverwaltung in mehreren Terminen zusammen mit den betroffenen Ortsbürgermeistern und Kita-Leitungen besprochen. In weiteren Fachvorträgen seitens des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz konnten die neuen Anforderungen detailliert vorgetragen und mit den Ortsgemeindeverwaltungen diskutiert werden.
Wie wurde die Übertragung der Trägerschaft in der Ortsgemeinde kommuniziert?
In einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren wurde das Thema zusammen mit der Kita-Leitung, dem Elternbeirat, den Fachausschüssen der Ortsgemeinde sowie dem Gemeinderat immer wieder besprochen und die Inhalte aktualisiert. Dabei hatte sich zunehmend ein klares Meinungsbild hin zur Übertragung der Betriebsträgerschaft ergeben.
Was ändert sich für die Erzieherinnen?
Die allgemeinen Aufgaben der Personalverwaltung wurden ja bereits in der Vergangenheit durch die Verbandsgemeindeverwaltung übernommen. Chef der Erzieherinnen wird allerdings künftig nicht mehr der Ortsbürgermeister, sondern die Verbandsbürgermeisterin sein. Die Erzieherinnen wechseln den Arbeitgeber. Alle Erzieherinnen bleiben in der Kindertagesstätte Löf beschäftigt. Im Kindergartenalltag hat dies auch deshalb keine Auswirkungen.
Was ändert sich für die Kinder und Eltern?
Die neue Trägerschaft wird auf den Alltag im Kindergarten, für das Miteinander von Kindern, Erzieherinnen und Eltern keine Auswirkungen haben.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit mit der Thematik und konnte beim Aufbau der neuen Strukturen auf die Erfahrungen anderer Verbandsgemeinden zurückgreifen. Man ist dort bereits dabei, die für eine professionelle Aufgabenwahrnehmung notwendigen fachlichen und personellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Trägerschaft auch unserer Kindertagesstätte ab dem 1. Januar 2023 wahrzunehmen. Auf die Abläufe in der Kindertagesstätte hat der Trägerwechsel keine Auswirkungen.
Wenn man noch Fragen zur Thematik haben sollte, steht Ortsbürgermeister Johannes Liesenfeld gerne mit ergänzenden Informationen zur Verfügung.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Löf-Kattenes
