Politik | 04.05.2021

Fraktionen der CDU, BfM und FDP im Rat der Stadt Meckenheim

Über?üssig, bürokratisch, teuer

Fraktionen kritisieren Klage der SPD, die auf juristischem Weg mehr Redezeit durchsetzen will – Kosten trägt der Steuerzahler

Meckenheim. Als bürokratisch und völlig überflüssig betrachten die Fraktionen von CDU, BfM und FDP das unverständliche Vorgehen der SPD-Ratsfraktion, die gegen den Rat der Stadt Meckenheim – vertreten durch Bürgermeister Holger Jung als dem Ratsvorsitzenden – Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat.

Die SPD-Fraktionsmitglieder fühlen sich in ihren Rechten verletzt, weil durch die bisher geltende Geschäftsordnung die Redezeit in den Ausschüssen auf höchstens drei Redebeiträge pro Tagesordnungspunkt und Ausschussmitglied festgesetzt wird.

Was war geschehen? Im letzten Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich ein Mitglied der SPD-Fraktion zum vierten Mal zu Wort gemeldet. Nach dem Hinweis auf die Geschäftsordnung hieß es, die Sozialdemokraten hätten aber eine andere Rechtsauffassung.

Dazu muss man wissen, dass der Rat seine Zusammenarbeit selbst organisiert und dafür die Geschäftsordnung beschließt.

Um die Beratungen in den Ausschüssen nicht übermäßig bis in die späten Nachtstunden hin ausufern zu lassen, ist das Rederecht auf je drei Beiträge eines einzelnen Ausschussmitglieds zu einem Tagesordnungspunkt beschränkt (zusätzlich sind noch Nachfragen möglich, wenn etwas unklar geblieben ist).

Diese Praxis hat sich nach Ansicht der unterzeichnenden Fraktionen seit vielen Jahren bewährt. Alle Fraktionen – auch die SPD-Fraktion – hatten stets ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Argumente vorzubringen.

Beschwerden gab es nie. Bei strittigen Themen und beispielsweise bei Haushaltsberatungen bestand immer die Möglichkeit, eine Aufhebung der Redebeschränkung gemeinsam zu beschließen. Diese Regelung ist nach Ansicht der unterzeichnenden Fraktionen völlig ausreichend, ?exibel und angemessen.

Dies ist der SPD aber zu wenig. Sie stellte einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung in der Ratssitzung vom 23. März 2021 und war nicht bereit, ihn auf einen späteren Termin zu verschieben, damit die anderen Fraktionen in Ruhe darüber hätten beraten können. Sie bestand auf einer Abstimmung und, als der Antrag mehrheitlich von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde, folgte die Klage.

Da es sich um einen sogenannten verwaltungsgerichtlichen Kommunalverfassungsstreit handelt, muss die Kommune voraussichtlich unabhängig vom Ausgang die Kosten des Verfahrens tragen und damit letztlich die Gesamtheit aller Steuerzahlerinnen und -zahler. Selbstverständlich hat jedes Ratsmitglied das Recht, den Klageweg zu bestreiten, wenn es dies für notwendig hält. Es stellt sich hier aber die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Es kann nicht Aufgabe eines Rates sein, sich derart aufwendig mit sich selbst zu beschäftigen, sind sich die unterzeichnenden Fraktionen einig. Dafür gibt es zu viele andere wichtige Themen in der Stadt. Und da die Haushaltssituation nicht rosig ist, sollte auch kein Geld für über?üssige Gerichtsverfahren ausgegeben werden. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bewerten die Fraktionen das Vorgehen der SPD-Fraktion auch als menschlich enttäuschend.

Bleibt zu wünschen, dass die neuen Mitglieder der SPD-Fraktion trotz aller politischen Differenzen zu der seit vielen Jahren praktizierten kollegialen Zusammenarbeit im Rat zurückfinden.

Gemeinsame Pressemitteilung

der Fraktionen der CDU,

BfM und FDPim Rat der

Stadt Meckenheim

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