Nussbaumallee schützen
Umweltverbände unterstützen Unterschutzstellung der Walnussbaum-Allee in Niederlahnstein
aus Lahnstein
Rhein-Lahn-Kreis. Fünf Umweltverbände unterstützen die gestellten Anträge an die untere Naturschutzbehörde
Die Arbeitsgemeinschaft NL Rhein-Lahn-Kreis, fünf anerkannte Umweltverbände, bestehend aus BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), GNOR e.V. (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz, NABU (Naturschutzbund Deutschland), POLLICHIA e.V. (Verein für Naturforschung und Landespflege) und SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) hat mit heutigem Schreiben der unteren Naturschutzbehörde Rhein-Lahn mitgeteilt, dass sie die Anträge zur Unterschutzstellung der Nussbaumallee als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 14 Landesnaturschutzgesetz die Anträge von BUND-Kreisgruppe Rhein-Lahn vom 14. Juli 2026 – Antrag der BI Rettet die ‚Walnussbaumallee Niederlahnstein‘ vom 23. Juli 2026, unterstützen.
Es wurde darum gebeten das Unterschutzstellungsverfahren nach den § 29 BNatSchG und § 14 LNatSchG/RLP einzuleiten sowie den Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreise bei dem Verfahren zu beteiligen. Gleichzeitig ist ein Artenschutzgutachten zu Fledermaus-, Vogel- und Kleinsäugerarten vorzulegen. Auch sind die Belange des NATURA 2000 Gebiets Mittelrhein (Kennung FFH-7000-023 und EU-Gebietskennung DE-5510-301) zu untersuchen. Weiterhin sind die Belange des Denkmalschutzes zu prüfen, handelt es sich doch um eine kulturhistorisch bedeutsame Allee.
Weitere Argumente sind eingeflossen wie
die Nussbaumallee am Nieder-Lahnsteiner Rheinufer bildet gerade in trockenen heißen Sommern ein dringend benötigtes Schattendach (Kronendach) für die Bevölkerung. Daher ist es folgerichtig im Sinne der Klimaanpassung, alles für den Erhalt groß kroniger, insbesondere alter Bäume zu tun. Walnussbäume bspw. können ein Lebensalter von bis zu 160 Jahren und mehr erreichen. Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass das Naturschutzgesetz auch den Menschen, seine Gesundheit und seine Erholung im Blick hat, so wie es im Bundesnaturschutzgesetz § 1 (1) ‚Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege‘ formuliert ist:
‚Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
3. sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von
Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind;
der vorhandene Rad- und Fußweg ist intakt, die Grünlandstreifen unter den Alleebäumen in einem guten pflegerischen Zustand. Die Nussbäume sind Teil der Biotopvernetzung am Mittelrhein und Lebensraum für zahlreiche Fledermaus-, Vogel- und Kleinsäugerarten.
Die Nussbäume wurden teilweise ersetzt, es besteht aber für einige Bäume ein Pflegerückstand. Wenige Nussbäume sind abgängig und sollten ersetzt werden.
Vorbild für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bei Alleen ist nach Auffassung der ARGE die Vorgehensweise und Pflegeplanung des LBM. Durch sukzessive und regelmäßige Pflege sowie Ersatz bleiben Alleen dauerhaft, insbesondere für das Landschaftsbild, erhalten.
Die Kreisgruppen und -verbände des BUND, der GNOR, des NABU , der POLLICHIA sowie des SDW schließen sich somit dem Antrag des BUND-Rhein-Lahn-Kreis sowie der örtlichen Bürgerinitiative in allen Punkten an und sehen in der Unterschutzstellung als ‚Geschützten Landschaftsbestandteil‘ das richtige Mittel zum dauerhaften Erhalt.
Nach Aussagen der ARGE ist der Ausbau des Radweges/Rheinuferpromenade in dieser Form und im Hinblick auf die erheblichen negativen Eingriffswirkungen sowie den mangelnden Ausgleich naturschutzfachlich und -rechtlich nicht vertretbar.
Die ARGE ist überzeugt, dass an die Allee angepassten, geringeren Verbesserungsmaßnahmen wie bspw. Ausweichbuchten bei Berücksichtigung der Nussbäume und ein gutes Pflege- und Entwicklungskonzept ähnlich dem Modell des LBM sowie der dauerhafte Schutz als ‚Geschützter Landschaftsbestandteil‘ der richtige Weg ist. Die Kombination mit Informationstafeln zur kulturhistorischen Bedeutung der Allee und des Rheinabschnittes sowie zu den ökologischen Funktionen und Artenvorkommen wäre dann wirklich förderungswürdig.
Die Bürgerinitiative bedankt sich im Namen aller Alleen-Freunde bei den fünf Umweltverbänden für die großartige Unterstützung. Es ist auch aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein weiterer Motivationsschub.
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Walnussbau-Allee Niederlahnstein Foto: Jürgen Merkl
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